Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "The Terminal"

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Universum Film GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen in ihrem Namen, dieses Mal für den Thriller „The Terminal“ (im Deutschen: „Terminal – Rache war nie schöner“). In diesem treffen die Auftragskiller Vince und Alfred auf die bildhübsche Kellnerin Annie (Margot Robbie) und ahnen nicht, was diese mit ihrem Job zu tun hat. Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht. Unterzeichnen Sie insbesondere eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Damit verpflichten Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


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