Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Peppermint“

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen, dieses Mal für den Action-Streifen „Peppermint – Angel of Vengeance“ (im Original „Peppermint“). 

In diesem verliert Riley North (Jennifer Garner) ihren Mann und ihre kleine Tochter bei einer Schießerei eines Drogenkartells. Als die korrupte Justiz ihr nicht beisteht, übt sie selbst Rache an den Mördern. Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Empfehlung

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. 

Dadurch verpflichten Sie sich zum einen zu der Zahlung einer Vertragsstrafe, zum anderen auch zum Ersatz der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internet-Anschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.

Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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