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Abmahnungen der Ruhrkanzlei für SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA (Tickethandel)

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In dieser Woche erreichten mich erneut zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der RuhrKanzlei im Auftrage der  SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA erhalten haben.

Den Abmahnungen ist zu entnehmen, dass ein Verstoß gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot verstoßen worden sein soll. Laut ATGB ist das Anbieten über nicht autorisierte Verkaufsplattformen wie eBay, kleinanzeigen und viagogo untersagt.

Laut den Abmahnungen wird von den Betroffenen aufgrund der Verstöße folgendes gefordert:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 €

Den meisten Betroffenen ist dieser Umstand weder bekannt noch bewusst, da die ATGB im Rahmen des Erwerbes von Eintrittskarten beim Verein zwar bestätigt werden müssen, aber inhaltich- so zeigt die Erfahrung- nur in den seltensten Fällen genau gelesen werden. Die Vielzahl der Angebote auf den diversen Plattformen wie Kleinanzeigen, eBay oder viagogo und die dort ausgewiesenen Verkaufspreise sind naturgemäß sehr verlockend.

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Haben Sie die Karten vom Verein erworben? Sind Sie im Ticketsystem registriert? Wurden die Karten zuvor verschenkt? Alle diese Fragen können entscheidend sein, um die Erfolgsaussichten zur Verteidigung einer solchen Abmahnung zu erhöhen.

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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

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