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Abmahnungen Waldorf Frommer 2020/2021 (Warner Bros/ LEONINE/ Constantin Film)

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Regelmäßig erreichen mich Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. Den Adressaten der Abmahnung wird als Internetanschlussinhaber eine Urheberechtsverletzung an geschützten Filmwerken vorgeworfen:

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer vertretenen Rechteinhaberinnen lassen P2P Netzwerke (Filesharing-Plattformen) auf Urheberrechtsverstöße überwachen und zugehörige IP-Adressen ermitteln. Mit Hilfe der ermittelten und einem gerichtlichen Auskunftsbeschluss sind die Rechteinhaber in der Lage über den jeweiligen Provider die Daten des registrierten Anschlussinhaber herauszuverlangen. Als nächstes folgt dann die Abmahnung, die im Briefkasten des Anschlussinhabers landet.  

Mir sind folgende Abmahnungen bekannt:

Warner Bros. Entertainment Inc.

  • Riverdale - Chapter Twenty Five: The Wicked And The Divine
  • Birds of Prey
  • The Meg
  • Pokemon Detective Pikatchu
  • Outbreak- Lautlose Killer
  • Es Kapitel 2 (It Chapter Two)
  • Prodigal Son TV- Folgen
  • Ready Player One
  • Tenet
  • Lucifer- TV Folgen
  • Flight Attendant

Constantin Film Verleih GmbH

  • Schweinskopf al dente (Film)
  • Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile

Leonine Distribution GmbH

  • Babylon Berlin- TV Folgen
  • Mile 22
  • Valerian - Die Stadt der Tausend Planeten
  • Midway - Für die Freiheit

Wird eine Datei in Tauschbörsen (Filesharing) heruntergeladen, wird sie anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht.

Forderung:

  • Neben der Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung werden Anwaltskosten und ein Lizenzschadensersatz gefordert.

Bewahren Sie die Ruhe!

Wenn Sie als Anschlussinhaber die Tat nicht persönlich begangen haben, bestehen im besten Fall Chancen die Abmahnung zurückzuweisen. In einigen Fallkonstellationen machte es jedoch eventuell Sinn eine vergleichsweise Erledigung herbeizuführen. In diesen Fällen kann zumindest eine erhebliche Kostenreduzierung der Forderung erfolgreich durchgesetzt werden.

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Bewahren Sie die Ruhe!

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E-Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. 

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