Urheberrecht / Abmahnung Waldorf Frommer / „Ender´s Game“ (Constantin Film „Blue Jasmine“ (Warner Bros.))

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit für verschiedene Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt. Abgemahnt wurden angebliche Rechtsverletzungen z. B. an den Filmen

„Blue Jasmine“(Warner Bros. Entertainment GmbH) und

„Ender´s Game“(Constantin Film Verleih GmbH).

Wie lautet der Vorwurf?

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Anschlussinhaber in der Abmahnung vor, auf einer Internet-Tauschbörse das urheberrechtlich geschützte Werk illegal zum Download bereitgestellt zu haben.

Was wird gefordert?

In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrages von 815,00 Euro (Schadensersatz und Aufwendungsersatz) gefordert.

Wovon ist abzuraten?

Es ist dringend davon abzuraten, die Abmahnung unbeachtet liegenzulassen. Bei Nichtreaktion könnte die abmahnende Kanzlei für ihren Auftraggeber eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden, da hier hohe Streitwerte zugrunde gelegt werden und es für den Abgemahnten teuer werden könnte. 

Dennoch sollten Sie nichts überstürzen! Die übereilte und unbedachte Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung berücksichtigt Ihre Interessen nicht hinreichend, denn häufig ist diese zu weit gefasst. Auch sollte von einer voreiligen und ungeprüften Zahlung des geforderten Geldbetrages an die Kanzlei abgesehen werden. Der geforderte Betrag ist häufig nicht angemessen.

In einigen Fällen versuchen Abgemahnte die Angelegenheit zunächst ohne anwaltliche Hilfe selbst zu regeln. Dies ist aufgrund der Spezialmaterie und der umfangreichen Rechtsprechung dazu nicht anzuraten.

Was sollten Sie tun? 

Bitte bleiben Sie ruhig und wenden Sie sich schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen gut auskennt und Erfahrung in diesem Bereich hat. 

Lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes überhaupt?

Ja! Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes lohnt sich in den allermeisten Fällen. Dieser kann eine modifizierte und speziell auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung für Sie verfassen. Diese ist so eng wie möglich und so weit wie nötig formuliert. Auch kann in vielen Fällen eine  Reduzierung des geforderten Betrages herbeigeführt werden.

Wir verteidigen BUNDESWEIT Mandanten gegen den Vorwurf der Rechtsverletzung und haben Erfahrung aus einer großen Anzahl von urheberrechtlichen Fällen und Abmahnungen. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir übernehmen die gesamte außergerichtliche Tätigkeit und Korrespondenz zu einem günstigen Pauschalpreis und sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de


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