Abmahnwahnsinn in den USA wegen Urheberrechtsverletzungen Ein Student wird quasi “hingerichtet”

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In den USA ist ein Student wegen einer Urheberrechtsverletzung, nämlich dem illegalen Download von Musikwerken, deren Rechteinhaber nicht er selbst war, zu einer Schadensersatzforderung von 675.000 Dollar verurteilt worden.

In den USA gibt es bekanntlicherweise gerade im Schadensersatzrecht besonders lebensfremde Urteile. Nach deutschem Recht sind Schadensersatzforderungen der Höhe nach vom Schutzzweck der Norm der Adäquanz und Äquivalenz begrenzt. Wenn Sie in Deutschland eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten, dann ist dies mit Sicherheit einer der teuersten Abmahnungen. In der derzeitigen „Abmahnszene" ist derzeit Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Schadensersatzforderungen von € 4.800,00 - € 13.000,00 schon weit über das Ziel hinaus geschossen, was im Urheberrecht als vertretbare Schadensersatzforderung angesehen werden kann.

Die gängigen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer Rechtsanwälte oder Rasch Rechtsanwälte fordern in der Regel die Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. € 1.000,00 - € 1.200,00 für Urheberrechtsverletzungen wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads von Film- und Musikwerken in sog. Internettauschbörsen. Die Rechtsanwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte hat sich zwischenzeitlich immer mehr auf das Gebiet der Pornografie verlegt. Gleichzeitig hat die Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte angekündigt, eine sog. Gegnerliste zu veröffentlichen.

Hierauf freuen wir uns schon sehr, weil wir diese sehr genau anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 5 GG und der dementsprechenden neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes überprüfen werden.

In der Regel werden wir hier in Deutschland nicht wie der Student in den USA, Urheberrechtsverletzungen, wenn sie denn tatsächlich stattgefunden haben, auch angemessen ahnden.

Das Leben des Studenten in den USA ist wegen des illegalen Downloads von Musikwerken nun zerstört. Unfassbar ist, dass dies ein oberstes, amerikanisches Bundesgericht auch noch bestätigt hat.

Wenn Sie eine Abmahnung der gängigen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, U+C Rechtsanwälte, Schulenberg&Schenk Rechtsanwälte usw. erreicht, nehmen Sie bitte nicht direkt Kontakt mit einer dieser Abmahnkanzleien auf. Notieren Sie sich die kurze Frist sorgfältig. Holen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht ein. Unterschreiben Sie und zahlen Sie nichts.

Wir haben große Erfahrung auf diesem Spezialgebiet des Urheberrechts und helfen Ihnen gerne. 

Georg Schäfer Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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