Corona und Urheberrechtsverletzungen

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Das Corona-Virus stellt derzeit unser Leben auf den Kopf, und neben vielen anderen Lebensbereichen betrifft es insbesondere die Kunst- und Kreativwirtschaft, darunter vor allem die zahlreichen, oft in prekären Verhältnissen lebenden Solo-Selbstständigen.

Wenn die Urheber und ausübenden Künstler aber nicht mehr künstlerisch aktiv sein können, weil Ihnen die „Bühne“ für ihre Werke und Leistungen fehlt, Museen und Galerien geschlossen sind, betrifft dies finanzielle Einbrüche, die oftmals zur Bedrohung der Existenz führen.

Dabei ist Kunst und Kultur systemrelevant – und zwar als Speerspitze der Gesellschaft. Aber selbst wenn der Staat hiervon eine Ahnung hat und ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen hat, bleiben die Betroffenen oftmals auf sich selbst gestellt.

Urheber und Künstler nehmen daher ebenso wie Museen und Galerien das Heft selbst in die Hand und verlegen ihren Tätigkeitsschwerpunkt ins digitale Netz. Das Problem: An allen Ecken und Enden lauern rechtliche Fallstricken, die das zarte Bemühen einer Online-Existenz wieder zu Nichte machen. Es drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Der Fragekatalog umfasst dabei das gesamte Spektrum des Urheber- und Medienrechts, aktuell etwa die folgenden Probleme:

  • Ist die Einstellung eines Werkes auf eine Website eine "öffentliche Wiedergabe", wenn das Werk zuvor und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website veröffentlicht worden ist. (EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - C-161/17)
  • Fällt die Überlassung von E-Books zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen unter Begriff "öffentliche Wiedergabe" (EuGH, Urteil vom 19.12.2019, Az.: - C-263/18
  • Genießt das Zitat "Früher war mehr Lametta" aus dem Sketch "Weihnachten bei Hoppenstedts" Urheberrechtsschutz? (OLG München, Beschluss vom 14.08.2019  - 6 W 927/19)
  • steht der Erbin eines als Konstrukteur an der Entwicklung des ersten Käfers beteiligten Angestellten eine Urheberrechtsentschädigung für den VW- Beetle wegen des großen Verkaufserfolges eine weitere Vergütung nach § 32 a Urhebergesetz (Fairnessausgleich) zu? (LG Braunschweig, Urteil vom 19.06.2019 - 9 O 3006/179
  • ist der Erwerb von Nutzungsrechten von der GEMA für Musikwerk als bühnenmäßige Darstellung möglich? (LG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019 - 12 O 263/18 –)
  • Haftet eine im Ausland ansässige E-Book-Plattform für Urheberrechtsverletzung von in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken? (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.04.2019 - 11 U 27/18)
  • Stellt die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat. (BGH, Beschluss vom 25.04.2019 - I ZR 113/18)

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Wegen den schwerwiegenden Folgen der Corona Krise für alle Teile der Kreativwirtschaft bieten wir ab sofort bis auf weiteres kostenlose Beratung zu allen Fragen des Vertragsrechts, des Medienarbeitsrechts und zum Urheber- und Medienrecht,  Intellectual Property (Marken, Designs etc) an.

Ihr Rechtsanwalt Jüdemann


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