Abrechnung der Erstberatung und Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung
- 1 Minuten Lesezeit
Eine Erstberatung beim Anwalt kann häufig erste Unsicherheiten und rechtliche Fragen klären. Für viele Ratsuchende ist jedoch unklar, wie diese Beratung abgerechnet wird und ob die Kosten durch eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.
Die Erstberatung durch einen Anwalt umfasst in der Regel eine erste Einschätzung des Falls und eine grobe Bewertung der rechtlichen Situation und möglicher weiterer Schritte. Grundsätzlich ist die Vergütung für die Erstberatung gesetzlich geregelt.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) regelt, dass für Verbraucher grundsätzlich die Kosten für eine Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer betragen darf. Dieser Betrag kann je nach Umfang und Komplexität des Sachverhalts variieren: Für eine kurze Beratung zu einer einfach gelagerten Frage kann die Gebühr im Einzelfall auch geringer ausfallen.
In bestimmten Fällen können zwischen Mandant und Anwalt auch Stundenhonorare oder Pauschalen vereinbart werden, insbesondere wenn die Beratung umfangreicher ist. Diese Form der Abrechnung wird jedoch meist für weitergehende Beratungen und nicht für die reine Erstberatung gewählt.
Für Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung besteht oft die Möglichkeit, dass diese die Kosten einer Erstberatung übernimmt. Inwiefern eine weitergehende anwaltliche Beratung oder Tätigkeit erforderlich wird, kann im Rahmen der Erstberatung mit dem Anwalt geklärt werden.
Bevor eine Erstberatung in Anspruch genommen wird, kann die Kostendeckung vorab meist sogar telefonisch vom Mandanten bei der Rechtsschutzversicherung erfragt werden.
Im Rahmen des Erstberatungsgesprächs bespreche ich mit Ihnen mögliche weitere Schritte und die damit einhergehenden Kosten. Als Service für meine Mandanten übernehme ich sodann die Klärung der Kostendeckung für Ihre Belange mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechne ggf. direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Wenn Sie eine Erstberatung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Familienrechts oder des Schadenrechts wünschen, stehe ich online, telefonisch oder persönlich für Sie zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin unter 089 595421.
Artikel teilen: