Veröffentlicht von:

Absehen von der Verhängung des Fahrverbots gegen Erhöhung des Bußgelds

  • 1 Minuten Lesezeit

Sofern eine Messung tatsächlich fehlerfrei durchgeführt wurde und auch sonst keine  Fehler im Bußgeldbescheid vorhanden sind, kann es zu einem Fahrverbot kommen. Das Fahrverbot ist wohl (neben der noch weiter reichenden Entziehung der Fahrerlaubnis) die härteste Maßnahme, die einen Autofahrer treffen kann. 

 

Ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgeldes ist im engen Rahmen möglich, wenn das Fahrverbot für den Betroffen eine unzumutbare Härte darstellt, die zu einem existenzgefährdenden Zustand führen würde. Reine Unannehmlichkeiten, die durch die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs entstehen können (etwa lange Fahrt, frühes Aufstehen oder schlechte Verbindungen oder schlechte Erreichbarkeit) sind nicht ausreichend.


  • Insbesondere Arbeitnehmer, die dringend auf den Führerschein angewiesen sind (z.B. Taxifahrer, LKW-Fahrer, Kurierfahrer etc.) und denen bei Verhängung des Fahrverbots eine Kündigung drohen würde sind nach gefestigter Rechtsprechung grundsätzlich schutzwürdig. Es muss hierbei jedoch eine konkrete Gefahr einer Kündigung vorliegen, welches beispielsweise zu verneinen ist, wenn das Fahrverbot während offener Urlaubstage verhängt werden könnte.


  • Bei Selbstständigen bzw. Freiberuflern kann von einer unzumutbaren Härte ausgegangen werden, wenn die Verhängung des Fahrverbot eine ernsthafte und konkrete Gefahr für das Bestehen des Betriebes darstellen würde


  • Eine besondere Härte kann zudem eine nicht unerhebliche Krankheit (z.B. ansteckende Krankheit) sein, die die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs unmöglich macht.


Nach § 4 IV BKatV soll bei einem Absehen vom Fahrverbot das Bußgeld angemessen erhöht werden (regelmäßig Verdoppelung des Bußgelds).

 

Kontaktieren Sie mich bei Erhalt eines Bußgeldbescheids für eine kostenlose Ersteinschätzung. 

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Frank H. Lee in Essen Rüttenscheid Tel.: 0201 451947-2 (Durchwahl)   info@rechtsanwaltlee.de www.rechtsanwaltlee.de



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frank Lee

Beiträge zum Thema