Absicherung der Ehefrau durch die Vereinbarung einer Morgengabe

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Sinn und Zweck der „Morgengabe“ ist im islamischen Recht die Absicherung der Ehefrau im Fall einer Scheidung, die sie nicht wollte. In einem solchen Fall stünde ihr kein Recht auf Güterausgleich zu und auch nur ein zeitlich sehr eingeschränkter Unterhaltsanspruch. Ein eigenes Recht auf Scheidung hat die Frau nur in extremen Ausnahmesituationen.

Gemäß der Scharia hat sich die gesellschaftliche Ordnung durch die Kraft Gottes formiert und dem Ehemann mit seinen durch Gott verliehenen Vorrechten die Gestaltungsmacht in der Familie übertragen. Aus dieser Sicht seien auch eine strikte Geschlechtertrennung und die Überwachung der Ausgrenzung von Frauen in islamischen Gesellschaften und Gemeinschaften erforderlich sowie die uneingeschränkte Unterwerfung der muslimischen Ehefrau. Das Recht der Morgengabe sei zur Herstellung einer „Waffengleichheit“ gedacht.

Das Amtsgericht Baden-Baden musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob dieser Herstellung der „Waffengleichheit“ im deutschen Rechtssystem nicht mehr bedürfe, wenn der Ehemann keine Sonderrechte nach dem islamischen Recht geltend macht oder die Ehefrau wirtschaftlich benachteiligt.

Mit Urteil vom 11.09.2015 hat das Amtsgericht Baden-Baden als Familiengericht die Anwendung islamischer Vorschriften zur „Morgengabe“ in Deutschland abgelehnt und der klagenden Frau die Zahlung einer solchen „Morgengabe“ verwehrt. Das Gericht hat sich also gegen die Anwendung der Scharia in Deutschland gewandt. Als Begründung gibt das Gericht zu bedenken, dass eine zwischen den Ehegatten anlässlich der Heirat ausgehandelte Vereinbarung zur Zahlung einer Morgengabe dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht und daher gegen die guten Sitten verstößt. Da es mit der Freiheit in der Ehe unvereinbar sei, dass durch den in Aussicht gestellten Erhalt von Geld oder die in Aussicht gestellte Haftung bei Vollzug oder Nichtvollzug der Ehe die Freiheit der Ehe erheblich eingeschränkt ist. Tatsächlich stelle das Recht, frei und unabhängig von äußeren Einflüssen zu entscheiden, ob und wann man sich scheiden lässt, ein Freiheitsrecht der objektiven Werteordnung dar. Die folgenschwere Haftung im Fall einer Scheidung schränke die Freiheit des verpflichteten Ehemanns ebenfalls erheblich ein.

Rechtsanwalt Michael Scholz aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei bietet bundesweit Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten an. Die Mandatierung und Abwicklung können selbstverständlich online erfolgen.

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