Morgengabe verkauft: Hat Ehefrau Anspruch auf Schadensersatz?

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Bei türkischen Hochzeiten ist es ein bekannter Brauch: Die Gäste überreichen dem Brautpaar in einer langen Schlage anstehend Hochzeitsgeschenke. Dabei sind es selten Gegenstände, die verschenkt werden: Den Brautleuten bzw. der Braut wird eher Geld zugesteckt. Oft werden die Brautleute mit Goldmünzen oder Geld und die Braut zusätzlich mit Goldschmuck behangen.

Es stellt sich dann rechtlich die Frage: Darf der Mann den Schmuck, der der Braut übergeben wurde, einfach verkaufen und das Geld behalten, wenn das Paar sich trennt? Oder hat die Braut einen Anspruch auf Schadensersatz – und wenn ja: in welcher Höhe?

Goldgeschenke bei Hochzeit in der Türkei

Im konkreten Fall, den das OLG Hamm am 25.04.2016 unter dem Aktenzeichen 4 UF 60/16 entschied, hatte ein türkischstämmiges Paar erst in Deutschland standesamtlich geheiratet und dann in der Türkei ein großes Hochzeitsfest gefeiert. Bei dieser Hochzeitsfeier wurde der Braut von Verwandten Schmuck (Halsketten, Armreife und Armkettchen) übergeben, und zwar immerhin im Wert von knapp 30.000 Euro. Diesen Schmuck verkaufte der Ehemann nach der Trennung – er behielt den Verkaufserlös für sich.

Braut Eigentümerin der Morgengabe

Das ließ sich die Frau nicht einfach so gefallen – sie verklagte den Ehemann auf Schadensersatz in Höhe des Werts, den der Schmuck hatte. Das OLG Hamm entschied daraufhin, dass die Ehefrau alleinige Eigentümerin des Schmucks geworden war, da ihr der Schmuck übergeben und gerade ihr allein geschenkt worden ist – ganz in der Tradition der finanziellen Absicherung der Braut durch Goldschmuck-Geschenke. Dabei betonte das Gericht, dass es dabei nicht darauf ankommt, wer den Schmuck zuvor gekauft bzw. finanziert habe.

Weil die Frau Alleineigentümerin des Schmucks war, hätte der Mann den Schmuck nicht verkaufen und erst recht den Erlös aus dem Verkauf nicht für sich behalten dürfen. Genau aus diesem Grund musste der Ehemann seiner Frau den gesamten Wert des Schmucks in Höhe von rund 27.000 Euro ersetzen.

Was ist mit Goldmünzen, die dem Paar übergeben werden?

Genau genommen liegt der Fall vor dem OLG Hamm relativ einfach. Denn hier war wegen des weiblichen Schmucks und der Übergabe direkt an die Braut relativ klar, dass ihr allein dieser Schmuck gehören sollte. Anders kann das aber aussehen, wenn bei einer Hochzeit dem Bräutigam und der Braut Goldmünzen an ein rotes Band geheftet werden, das beide Brautleute bei der „Geschenke-Zeremonie“ umhängen haben. Wem gehört von diesen Goldmünzen welcher Anteil? In diesen Fällen dürfte die Beantwortung dieser Frage nicht so leicht fallen.

Auf den Einzelfall kommt es an!

Bei Hochzeitsgeschenken aus Gold bei türkischen Hochzeiten kann man nicht pauschal sagen, wem welcher Anteil an diesen Hochzeitsgeschenken zusteht – vor allem, wenn Schmuck und Goldmünzen geschenkt werden. Anwaltlicher Rat ist deswegen sinnvoll, bevor Gold aus der Morgengabe verkauft wird – egal, wer ihn verkaufen will! Denn teilt man den Erlös aus dem Verkauf von Geschenken, die für beide Partner gedacht waren, nicht bzw. verkauft man Eigentum des Ex-Partners, kann das erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen – in diesem Fall immerhin gut 27.000 Euro!

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