Abwicklungsverfügungen gegen CIS Hebelplan, Sunrise Energy GmbH und Hakim Gashi

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Die Abwicklungsverfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) nehmen kein Ende. So wurden im September weitere Verfügungen wegen unerlaubt betriebener Geschäfte erlassen.

Gegenüber Hakim Gashi wurde die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Der Bescheid ist laut Angaben der BaFin auf deren Homepage bestandskräftig.

Herr Hakim Gashi hatte Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen von Anlegern entgegen genommen, ohne dass hier eine ausreichende Besicherung gegeben war, so dass er unerlaubt ein Einlagengeschäft betrieb, so die Begründung der Finanzmarktaufsicht.

Ganz aktuell hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 16.09.2015 veröffentlicht, dass mit Bescheid vom 22. Juni 2015 gegenüber der Sunrise Energy GmbH, mit Sitz in Berlin, die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet wurde. Ein hiergegen seitens der Gesellschaft eingelegtes Rechtsmittel hatte bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg, so die BaFin auf Ihrer Webseite.

Abwicklungsverfügung für CIS Garantie Hebel Plan – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schafft Klarheit

Auch erst kürzlich, so geschehen am 03.09.2015, hat die BaFin veröffentlicht, dass mit Bescheiden vom 12. August 2015 die Abwicklung des von der CIS Garantie Hebel Plan '07 GmbH & Co. KG, der Garantie Hebel Plan '08 GmbH & Co. KG und der Garantie Hebel Plan '09 GmbH & Co. KG unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet wurde. Zudem wurde ein Abwickler für die entsprechende Verfügung bestellt.

Die von der Abwicklungsverfügung umfassten Kapitalanlagen CIS Garantie Hebel Plan '07 GmbH & Co. KG, Garantie Hebel Plan '08 GmbH & Co. KG sowie Garantie Hebel Plan '09 GmbH & Co. KG waren von der CIS Deutschland AG initiiert. Schon Jahre zuvor hatten große Ratgeber wie z.B. Finanztest davor gewarnt, in die Kapitalanlagemodelle zu investieren. Dennoch haben sich viele Anleger dazu bewegen lassen, ihr Geld in die Investments der CIS-Gruppe zu investieren. Ein Grund dürfte dabei gewesen sein, dass die Investition in die jetzt zur Abwicklung stehenden Anlagegesellschaften von dem Finanzvertrieb Carpediem, welcher zuletzt von Daniel S. geleitet wurde, empfohlen wurde.

Bereits im Jahr 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main das monatliche Einzugsverfahren der CIS Deutschland AG gestoppt und somit die Sparplanzeichner vor weiteren Verlusten geschützt.

Die Abwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt jetzt zur Auflösung und Beendigung der unterschiedlichen Kommanditgesellschaften und des Kapitalanlagemodells insgesamt.

Was bedeutet die Abwicklungsverfügung für die Anleger?

Die Anleger leben weiter zwischen Hoffen und Bangen. Es kommt entscheidend darauf an, ob der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingesetzte Abwickler ausreichende Vermögensgegenstände und offene Forderungen findet, so dass er noch entsprechendes Kapital generieren kann, um so an die geschädigten Anleger – wenn auch wahrscheinlich nur zu einem geringen Teil – das investierte Geld zurück zu zahlen.

Was können geschädigte Anleger tun?

Geschädigte Anleger sollten sich frühzeitig über die bestehenden Möglichkeiten informieren und sich bei Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht rechtlichen Rat holen.

Gerade für den wahrscheinlichen Fall, dass doch ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, sollten die geschädigten Anleger bereits ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen, so dass die Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.

Zu prüfen ist, ob ein Vorgehen gegen den Berater bzw. die Vertriebsfirma möglich ist, die die Kapitalanlage empfohlen hat. Denkbar ist auch eine Haftung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der drei Kommanditgesellschaften, der CIS Deutschland AG. Dies sind die Vorstände Thomas H. (bis zum 25.06.2012) und ab diesem Zeitpunkt Daniel S. bis zum 02.10.2012 sowie ab diesem Zeitpunkt Marc-Christian R.

Leider haben bereits in der Vergangenheit erlassene Abwicklungsverfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gezeigt, dass dann eine Insolvenz der abzuwickelnden Gesellschaft wahrscheinlich ist, so zum Beispiel in Bezug auf die alphapool GmbH, mit Sitz in Leipzig. Hier hatte das Amtsgericht Leipzig zum Az.: 403 IN 840/15 bereits im Mai 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen mit Bescheid vom 31.10.2014 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Bankgeschäfts angeordnet hatte.

Wir haben eine Gemeinschaft betroffener Anleger gegründet. Hierzu halten wir einen Fragebogen vor.

BaFin – langes Zuwarten vergrößert die Schäden für die Opfer

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gerät immer mehr in die Kritik von Anlegern und Rechtsanwälten. Eine Rückabwicklungsverfügung führt regelmäßig zur Insolvenz der Gesellschaften und damit zu großen Vermögensschäden.

  1. Warum hat die BaFin so lange zugesehen? Wozu heißt die Behörde also Aufsichtsbehörde und nicht Zuschau-Behörde?
  2. Was sind die Gründe für diese Entscheidung?
  3. Ist die Entscheidung angefochten?
  4. Bedeutet die Schließung einen (Fast-) Totalverlust für Anleger?

Das Rechtsinstrumentarium reicht offenbar nicht aus, um die Anleger wirksam zu schützen.

ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner      

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Sofortkontakt unter 030 – 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

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