Abyss world asset – Warnung der FCA

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Diese Plattform behauptet, ein schnell wachsendes globales Technologieunternehmen zu sein, das bahnbrechende Erfahrungen und Dienstleistungen im Einzelhandel anbietet. Auf ihrer Homepage wird betont, dass man keinesfalls die Chance verpassen sollte, sich durch das qualifizierte Team zum Geldverdienen ausbilden zu lassen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Bedenken bezüglich der Vertrauenswürdigkeit von Abyss world asset gibt. Einige Quellen deuten darauf hin, dass diese Plattform möglicherweise nicht seriös ist und Auszahlungen für Investoren unsicher sind.

Angeboten wird über abyss-world-asset.com ein Handel in Differenzkontrakten auf verschiedene Basiswerte, wie z. B. Indizes, Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen.

Warnhinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde – FCA 

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die Abyss world asset über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Weitere Bedenken gegen Seriosität

Auf der Website von Abyss world asset gibt es kein Impressum, aus dem sich die Betreibergesellschaft oder die Verantwortlichen der Plattform ergeben würden.

Für die angeboten Anlagen ist auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig. Die Betreiber von Abyss world asset haben jedoch keine Genehmigung der BaFin.

Auch eine Erlaubnis der FCA existiert nicht.

Möglichkeiten für Anleger von Abyss world asset

Wenn in Deutschland Differenzkontrakte und ein Forex-Handel angeboten wird, begründet dies einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Investoren sollten sich bewusst sein, dass aufgrund dieses unerlaubten Eigenhandels Schadensersatzansprüche entstehen können. Gemäß § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WpIG könnte ein Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn er durch die Aktivitäten von Abyss world asset finanziellen Schaden erlitten hat.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass weitere Ansprüche möglich sind, zum Beispiel, wenn eine Auszahlung von Guthaben nicht erfolgt. Investoren sollten daher äußerst vorsichtig sein und ihre Investitionen auf dieser Plattform genau überwachen.

Gerne berät sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bei Problemen mit Abyss world asset.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 07.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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