East Capital – Vorsicht gemäß BaFin

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Schon wieder ist eine Internethandelsplattform, nämlich eastcapital.io, im Blickpunkt der deutschen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Die Handelsplattform East Capital stellt sich als Handelsplattform dar, über die für Anleger ein Handel in verschiedenen Kryptowährungen möglich sein soll.

Es wird dargestellt, dass man sein Vermögen schützen, verwalten und mit einer sicheren Plattform erweitern soll, die speziell auf seine institutionellen Anforderungen zugeschnitten sei.

East Capital würde die Lücke zwischen Krypto-Innovation und institutionellen Bedürfnissen schließen und institutionellen Anlegern frühzeitigen Zugang zu sorgfältig ausgewählten Web3-Möglichkeiten bieten.

Aber Identitätsmissbrauch zu Lasten der East Capital Asset Management Aktiebolag

Nach einer Meldung der BaFin betreibt East Capital einen Identitäts- bzw. Namensmissbrauch zu Lasten der East Capital Asset Management Aktiebolag mit Sitz in Stockholm. Diese Gesellschaft würde in keinerlei Zusammenhang mit eastcapital.io stehen.

Weitere Warnung der BaFin 

Auch verweist die BaFin darauf, dass sie gegen die Verantwortlichen der Plattform East Capital ermittelt, da ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte offeriert würden, und zwar ein Handel in Kryptowährungen und eine Vermögensverwaltung.

Weitere Warnanzeigen für Anleger

Bereits der erwähnte Identitätsmissbrauch und die Warnung der BaFin sollte Anleger genügenden Anlass für Achtsamkeit sein.

Auf der Webseite ist zwar ein Impressum vorhanden, das aber nicht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Insbesondere sind auch keine verantwortlichen Personen genannt.

Im Impressum wird auch eine BaFin-ID genannt und behauptet, dass East Capital über eine Zulassung der BaFin verfügt. Dadurch werden Anleger aber, da East Capital keine Genehmigung von der BaFin hat und insoweit auch nicht unter deren Aufsicht steht, in die Irre geführt.

Möglichkeiten für Anleger von East Capital 

Ein Handel von verschiedenen Kryptowährungen bedeutet eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Das Gleiche gilt für eine Vermögensverwahrung. Das unerlaubte Betreiben von derartigen Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin kann für Anleger einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen.

Soweit auf der Homepage auch ein Zusammenhang mit der East Capital Asset Management Aktiebolag erwähnt wird und es sich tatsächlich um einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch handelt und Anlegern auch über eine angeblich vorhandenen BaFin-ID und eine Erlaubnis im Impressum getäuscht werden, lassen sich auch sonstige Ansprüche aus unerlaubter Handlung umsetzen.

Falls Sie Anlagen bei East Capital getätigt und Schwierigkeiten haben, unterstützt Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne bei der Durchsetzung von Ansprüchen, um das eingezahlte Kapital, falls dies auf Anforderung nicht ausgezahlt wird, wieder zu realisieren und auch bei der Beweissicherung.

Handel Sie rasch, wenn Sie keine Auszahlungen erhalten oder auch von Ihnen weitere Investitionen gefordert werden, um ein Guthaben zu erhalten.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 26.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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