Abzug von Werbungskosten trotz Steuerhinterziehung
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Steuerpflichtige können die Kosten für Aufwendungen zum Erwerb von Einkünften bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Einkommensteuer selbst dann abziehen, wenn diese Aufwendungen durch schuldhaftes rechtswidriges Handeln verursacht wurden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied dies mit Urteil vom 7.3.2007, Aktenzeichen 13 K9/07 hinsichtlich Depotkosten einer Schweizer Bank im Zusammenhang mit einer Hinterziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen.
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