Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Achtung! “Mietnomaden“ im Vormarsch

  • 3 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
immer öfter haben die Gerichte mit so genannten “Mietnomaden-Fällen“ zu tun, also Rechtsstreitigkeiten, wo Mieter von Haus zu Haus, Wohnung zu Wohnung ziehen und nicht nur Mietrückstände, sondern auch erhebliche Schäden hinterlassen. Meist bietet sich den Eigentümern ein Bild des Grauens: Die Skala reicht von Wasserschäden infolge defekter Waschmaschinen oder nicht angezeigter Wasserrohrbrüche über mutwillig zerstörtes Mauerwerk bis hin zu regelrechten Müllhalden, überwiegend bestehend aus Speiseresten. Zur Rechenschaft gezogen werden die Verursacher selten, da sie meist, aus gutem Grund, unbestimmt verzogen sind.

Meist zahlungsunfähig

Was können Eigentümer tun, um sich wirksam vor “Mietnomaden“ zu schützen?Selbst wenn es gelingt, den Aufenthaltsort der Ex-Mieter ausfindig zu machen: In den meisten Fällen sind deren Konten bereits bis zur Pfändungsfreigrenze belastet. Der Vermieter bleibt so nicht nur auf seinen monatelangen Mietausfällen sitzen, sondern muss auch die Renovierungskosten selbst tragen. Hinzu kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten, die mangels Masse beim bereits überschuldeten Mieter – trotz erfolgreicher Klage – vom Vermieter zu tragen sind. Nicht wenige Eigentümer treffen diese Kosten in einer Zeit, in der noch nicht einmal die Belastungen für die Finanzierung eben jener, mittlerweile verwüsteten Immobilie, abbezahlt sind.

[image]

Strafrechtliche Konsequenzen

Allerdings sollten sich Mietnomaden vorsehen. So riskieren sie eine Verurteilung wegen Betrugs, wie in einem vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschiedenen Fall ( 61 Js 1479/05). Ein Wohnungseigentümer hatte sich vor Abschluss des Mietvertrags von seiner zukünftigen Mieterin eine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung zeigen lassen. Leider war diese aber aus Gefälligkeitsgründen vom Vormieter ausgestellt worden und entsprach nicht der Wahrheit. Bereits bei Abschluss des Vertrages war sich die Mieterin der Tatsache bewusst, dass sie die vereinbarte Miete aufgrund ihres geringen Einkommens niemals wird zahlen können. Als die Zahlungen dementsprechend ausblieben, kündigte der Vermieter in Verbindung mit einer Räumungsklage. Da er von weiteren erheblichen Schulden aus einem früheren Mietverhältnis erfahren hatte, stellte er zudem Strafantrag wegen Betrugs. Die Mieterin erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

 

"…Kontrolle ist besser"

Wer ein kostspieliges Nachsehen vermeiden möchte, sollte besser im Vorfeld versuchen, “potenzielle Mietnomaden“ zu enttarnen. Wichtig ist, sich nicht durch Äußerlichkeiten, wie tadelloses Benehmen oder gepflegte Erscheinung des Mietinteressenten, blenden zu lassen. Bei Weitem aussagekräftiger ist eine Schufa-Auskunft und eine Verdienstbescheinigung, ausgestellt vom Arbeitgeber des Mieters. Und keinesfalls darf der Vermieter auf die Zahlung einer ausreichenden Kaution (maximal drei Monats-Nettomieten) verzichten.

Wie Rechtsexperten herausgefunden haben, zahlen Mietnomaden meistens erst gar keine Kaution, sondern vertrösten die Vermieter mit Ausreden. Auch ist die erste Mietzahlung gleich zu fordern, schließlich ist diese ja ohnehin im Voraus zu zahlen. Als weitere Möglichkeit kann man, mit Einverständnis des zukünftigen Mieters, Informationen bei dessen ehemaligem Vermieter einholen. Sollte sich der Mieter dagegen sträuben, wird das wohl seine Gründe haben.

 

BGH-Urteil mindert Räumungskosten

Bislang musste der Vermieter, der Räumungsklage erhoben hatte, eine Geldsumme von 8.000 -10.000 Euro vorstrecken, damit der Gerichtsvollzieher überhaupt tätig wurde. Die für den Transport und die Einlagerung von Mobiliar zu erwartenden Kosten sollten damit gedeckt werden. Bei dem nunmehr vom BGH ausdrücklich anerkannten neuen Modell kann der Vermieter an sämtlichen Gegenständen in der Wohnung ein Pfandrecht gegenüber dem Mieter geltend machen. Der Gerichtsvollzieher muss dann nur noch für die Herausgabe der Wohnung sorgen (BGH: Az. I ZB 45/05).

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema