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adcada GmbH stellt Insolvenzantrag: Welche Bedeutung hat das für ADCADA – Anleger?

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I.           Allgemeines  /Einleitendes

Bekanntlich wurden mehrere sofort vollziehbare Verbotsverfügungen der BaFin und der FMA in Lichtenstein im Frühjahr 2020 bekannt. Nunmehr dürfte diese Firma nicht in der Lage sein, als Schuldnerin die streitgegenständlichen Anlegergelder sofort an diese zurück zu zahlen. Unmittelbar betroffen sind Anleger mit ihren Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld („adcada.money.hypozins“, Verfügung vom 16.04.2020). 

Wegen der Rechtsbehelfe bzgl. der Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Bond“ der ADCADA.healthcare GmbH (Verfügung vom 2.06.2020), lediglich angeboten durch die adcada GmbH, liegen uns keine konkreten Informationen zum Gerichtsverfahren vor. 

Nach eigenen Angaben auf https://adcada.de/adcada-gmbh/452-insolvenzantrag-der-adcada-gmbh will man als Familienunternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen.  Tatsächlich hat dann ab 17.09.2020 Vater Heiko Kühn die Rolle des ehemaligen Geschäftsführers übernommen. Klar dürfte auch sein, dass es ohne Forderungsverzicht/Schuldenschnitt von Gläubigern/Anlegern und ohne glaubwürdiges, wirtschaftlich tragfähiges Konzept nicht gehen wird. An dieser Stelle wünschen wir dem Insolvenzverwalter ein glückliches Händchen mit viel Augenmaß. Interessant dürfte auch sein, wie sich die Anleger mit den über 100 Teilgrundschulden an Grundstücken der Insolvenzantragstellerin verhalten. 

 

II.         Konzerngesellschaften 

Folgende Tochtergesellschaften der Insolvenzantragstellerin samt nachstehen Kapitalanlagen sind uns in vielen Gesprächen mit Anlegern bekannt geworden. Auch dort ist nun Herr Heiko Kühn seit letzter Woche Geschäftsführer:

 

  1. ADCADA.healthcare GmbH       (Inhaber-Teilschuldverschreibung, ADCADA.healthcare Bond)
  2. adcada.capital GmbH      (adcada.capital Zins 1 Nachrangdarlehen mit qualifizierter Nachrangklausel)
  3. adcada.finance GmbH
  4. adcada.immo GmbH
  5. adcada.fashion GmbH
  6. Weidemann Immobiliengesellschaft mbH
  7. Plaspo GmbH

 

Kommanditistin ist die Insolvenzantragstellerin in nachstehenden Gesellschaften;

 

  1. FASHION.ZONE GmbH & Co. KG (Nachrangdarlehen)    
  2. outlet.fashion GmbH & Co. KG (https://outlet.fashion)
  3. adcada.marketing GmbH & Co. KG
  4. adcada.shop GmbH & Co. KG (Nachrangdarlehen)

 

Die Tochtergesellschaft adcada.capital GmbH ist wiederum Komplementärin bei obigen 4 Gesellschaften.  

Bekannt sind die Immobilien der Insolvenzantragstellerin Am Strom 81, Bei der Tweel 1, sowie Friedhofsweg 47  in Rostock. Bei Ersterer befindet sich FASHION.ZONE „The BOUTIQUE“. Den Onlinestore hierzu betreibt laut Impressum die FASHION.ZONE GmbH & Co. KG. Derzeit findet dort ein Sale mit bis zu 70%  statt und ist leider immer noch Herr Benjamin Kühn als Geschäftsführer im Impressum eingetragen.

Leider ist uns auch bekannt, dass die FASHION.ZONE GmbH & Co. KG als auch die adcada.shop GmbH &Co. KG Nachrangdarlehen begeben haben.

Weitere ADCADA – Konzernunternehmen in Lichtenstein und Südafrika lauten:

  1. ADCADA Investments AG PCC           (ADACADA.Healthcare Anleihe 2020 – Private Placement als Inhaber- Teilschuldverschreibung, adcada.money Festzins 12-2019 als Inhaber-Teilschuldverschreibung)
  2.  ADCADA International AG (adcada.money Festzins -06-2019 als Inhaberschuldverschreibung)
  3. ADCADA Immobilien AG PCC
  4. ADCADA Immobilien (PTY) LTD (Südafrika)

 

III.        Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Grundschuldbesicherte Gläubiger sollten in ihren Bedingungen zum Immobiliendarlehen adcada.money hypozins nachlesen. Dort ist unter  „5. Vorzeitige Tilgung, Kündigung“ das außerordentliche Kündigungsrecht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschrieben. Zudem dürften diese Verträge wegen BaFin - gerügter Gesetzesvestöße nichtig sein. Folglich kann jeder Sicherungsgläubiger entsprechend der Sicherungsabrede in der Grundschuldabtretung, seine Grunddienstbarkeit verwerten wie z.B. durch Beantragung der Zwangsversteigerung in die Grundstücke Am Strom 81 und Bei der Tweel  1 in Rostock. Das Vollstreckungsverfahren ist aber sehr formalisiert. Einzelne Verfahrensabschnitte wie das Erkenntnis-, Klausel- und Vollstreckungsverfahren sind verfahrensrechtlich voneinander getrennt zu betrachten.

  1. Wir unterstützen bereits unsere Mandanten bei der Verwertung ihrer Grundschulden. 
  2. Nachrangklauseln auf dem Prüfstand: gegenüber den Gesellschaften, welche Nachrangdarlehen annahmen, überprüfen wie die Nachrangklausel. Wir führen derzeit einen Musterprozess gegen die adcada.capital GmbH, weil sie die Hauptforderung und den Zins von insgesamt mehr als € 50.000 seit Monaten nicht zurückzahlt und meint, sich auf diese Klausel für Krisenfälle berufen zu können.
  3. Selbstverständlich werden auch die maßgeblichen Geschäftsführer - sowohl eingetragene als auch faktische -  als auch Telefonverkäufer in den Focus von Regressansprüchen unserer Mandanten rücken.
  4. Unmittelbare Bedeutung werden die Ergebnisse des Strafverfahrens haben. Sowohl die Straf- als auch die Zivilprozessprozessordnung bieten unseren Mandanten hinreichende Möglichkeiten zur Schadenskompensation bzw. Rückgewinnungshilfe. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft etwaiger Strafurteile.

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