Adler Real Estate AG – BaFin weitet Untersuchungen aus

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Die BaFin erweitert die Bilanzprüfungen bei der Adler Group. Wie die Finanzdienstleistungsaufsicht am 22. Juni 2022 mitteilte, wird sie den Jahresabschluss 2021 der zur Adler-Gruppe gehörenden Adler Real Estate AG unter die Lupe nehmen. Die Bilanzen für die Jahre 2019 und 2020 werden bereits untersucht.

Nun hat die BaFin ihre Untersuchungen auch auf die Bilanz 2021 ausgeweitet. Anlass dafür ist u.a., dass die Wirtschaftsprüfer von KPMG der Adler Group das Testat für den Jahresabschluss verweigert hatten. Der Immobilienkonzern hatte selbst eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben, um Vorwürfe zu entkräften, die Bilanzen seien künstlich aufgebläht worden. Die Wirtschaftsprüfer verweigerten allerdings ihr Testat für den Jahresabschluss, weil ihr nicht alle notwendigen Informationen zu verbundenen Unternehmen und Personen zugänglich gemacht worden seien.

Nun will die BaFin Licht ins Dunkel bringen und hat die Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses der Tochterfirma Adler Real Estate AG angeordnet. Die Finanzaufsicht kann allerdings nur die Bilanzen der Tochter und nicht der Adler Group prüfen, da diese ihren Sitz in Luxemburg hat.

Als Begründung für die Prüfungsanordnung teilte die Finanzaufsicht mit, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, „dass Beziehungen und Geschäftsvorfälle aus diesem Jahr oder früheren Jahren mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Sinne des International Accounting Standard (IAS) 24 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind…“ Ein weiterer Grund sei der Versagungsvermerk der Wirtschaftsprüfer, so die BaFin. Die Adler Group begrüßt laut Medienberichten die Prüfungsanordnung.

Auf weniger Zustimmung dürfte bei dem Konzern ein Schritt der Europäischen Zentralbank stoßen. Die EZB stößt eine Adler-Anleihe ab, die sie im Rahmen des Ankaufprogramms für Firmenbonds erworben hatte, berichtet u.a. das „Handelsblatt“. Zur Begründung hieß es, dass die Anleihe nicht mehr die Zulassungskriterien des Sicherheitsrahmens des Eurosystems entspreche und daher nicht mehr CSPP-fähig sei.

Die Adler Group befindet sich weiter in unruhigem Fahrwasser. „Besorgte Anleger und Aktionäre können ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Publizitätspflichten, kann das zu Schadenersatzansprüchen führen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Aktionären und Anleihe-Anlegern der Adler Group gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.





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