Adsense gesperrt – was habe ich gemacht?

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n einem Großteil aller Fälle sperrt der Anbieter einen Dienst wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen und die sind oft vielfältig. Bei Google und seinem Dienst „Adsense“ ist das etwas anders, denn im Großteil aller Fälle ist das sogenannte „Klickverhalten“ der User Anlass für die Sperrung des Adsense-Kontos.

Warum sperrt Google Adsense?

Adsense ist ein Angebot von Google. Mit Adsense können Webseitenbesitzer wie Blogger, Influencer oder die Publisher von Nachrichtenplattform, Shops und Forenbetreiber ihren Präsentationen recht unkompliziert Werbeflächen zuordnen. Diese Werbung passt idealerweise zum Thema der Seiten und Klicks auf diese Banner spülen regelmäßig kleinere Centbeträge in die Kasse der Betreiber.

In Summe lohnt sich das, natürlich abhängig von der Besucherzahl des Internetangebotes. Das alles läuft recht unkompliziert ab bis zu dem Moment, in dem Google dem Vertragspartner vorwirft, dass Unregelmäßigkeiten auftauchen. Im Normalfall bedeutet das: Adsense-Kunden klicken auf die eigenen Anzeigen, oder animieren Freunde dazu, um dadurch Einnahmen zu generieren. Dies ist ebenso unzulässig wie der gezielte Hinweis auf die Werbung mit der Bitte an die Seitenbesucher, diese anzuklicken.

Adsense-Gutachten eingefroren


Allerdings: Nicht immer liegt Google mit seiner Einschätzung richtig und sehr oft wird ein Adsense-Konto nicht nur gesperrt, sondern auch das gesamte Guthaben einbehalten

Rechtsanwalt Fritsch: „Vielen unserer Mandanten wurden so nicht nur Einnahmemöglichkeiten verbaut, es wurden auch Gewinne einbehalten, die unter Umständen gar nicht selbst verschuldet auf’s Spiel gesetzt wurden.“

Wie immer in solchen Fällen reagiert Google auch bei Beschwerden aus der Adsense-Community nicht oder nur unzulänglich auf den außergerichtlichen Weg zur Streitschlichtung.

Einstweilige Verfügung

Erfolg verspricht ein anwaltliches Schreiben und wenn das nichts nutzt der Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung im Eilverfahren und/oder die Beschreitung eines regulären Hauptsacheverfahrens. 


Fritsch: „Betroffene müssen hier aber besonders beachten, dass die Einstweilige Verfügung grundsätzlich lediglich binnen einer sog. Dringlichkeitsfrist von 4 Wochen, beginnend mit dem Tag der Sperrung des Kontos beantragt werden kann. Andernfalls sind Ansprüche in einem regulären Klageverfahren durchzusetzen, das unter Umständen Jahre dauern kann, bis Google das Konto per Verurteilung wieder freigeben und Guthaben ausbezahlen muss. 

Allerdings ist auch im normalen Klageverfahren eine kurzfristigere Bereinigung denkbar, sofern eine vorzeitige Einigung mit Google erzielt werden kann. Gerne geben wir auf Grundlage unserer bisherigen Erfahrungen eine Einschätzung zu Ihrem Fall ab. 




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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