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Änderungen der Steuervorschriften in Kroatien

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Im Februar 2012 hat die Regierung der Republik Kroatien das Änderungspaket der bestehenden Steuervorschriften angenommen, wodurch sich die Situation der Steuerpflichtigen in Kroatien bedeutend ändert. Neben der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und der Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes der MwSt von den bisherigen 23% auf 25%., wurden auch die Änderungen und Ergänzungen zum Körperschaftsteuer-, Einkommensteuergesetz und dem Gesetz über die Sozialbeiträge angenommen.  

Seit März 2012 ist der angehobene allgemeine Steuersatz der MwSt von 25% im Kraft, es wurde aber ein ermäßigter MwSteuersatz von 10% auf Speiseöl und -fette,  Kindernahrung, Wasser und weißen Zucker eingeführt. Ab 01. Januar 2013 wird dieser ermäßigte Steuersatz auch bei bestimmten Leistungen im Gaststättengewerbe  zur Anwendung kommen, wohingegen gleichzeitig der Grenzbetrag für die MwStpflicht im Kleingewerbe angehoben wird, und also ab dem 01. Januar 2013  230.000,00 HRK (statt einem derzeit jährlichen Betrag von 85.000,00 HRK) betragen wird.

Außerdem wurde ab 01. März 2012 das Recht auf Vorsteuerrückerstattung für den Kauf und die Miete von Pkws, WFZ und anderen persönlichen Transportmitteln (außer gewissen Ausnahmen), sowie für Repräsentationskosten aufgehoben.  

Beim Einkommensteuergesetz  beziehen sich die Änderungen auf den pro Monat  von 1.800,00 HRK auf 2.200,00 HRK angehobenen persönlichen Freibetrag und auf den geänderten Einkommensteuersatz und die Steuerklassen. Eine bedeutende Änderung  ist die neue Einkommensteuer von 12% auf Einkünfte aus Dividenden und Gewinnanteile, die nach dem 01.03.2012 ausbezahlt wurden. Zum Schutz  der kleinen Aktionäre wurde aber ein steuerfreier Betrag auf Dividenden und Gewinnanteile in Höhe von jährlich 12.000,00 HRK eingeführt. Darüber  hinaus ist der individuelle monatliche Freibetrag für Renten gestiegen,  der Rentenzusatz aber bleibt steuerpflichtig und eingeführt wird eine Steuer auf Rentenbezüge aus dem   Ausland.  

Was die Änderungen und Ergänzungen des Körperschaftsteuergesetzes betrifft, wurde ab 01. März 2012 ein Steuerabzug auf Dividenden und Gewinnanteile eingeführt, die ausländischen juristischen Personen zu einem Steuersatz von zwölf Prozentpunkten ausbezahlt wird. Die Unternehmer haben die Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag des erzielten Gewinns herabzusetzen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft vergrößert wird.

Im Rahmen des Gesetzes über die Sozialbeiträge ist die wichtigste Neuerung der ermäßigte Steuersatz für die Krankenkassenbeiträge von 15 % auf 13%.



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