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Ärger mit der Ratenschutzversicherung

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Immer wieder beraten wir Mandanten bei denen folgendes Problem eingetreten ist:

Ein Kreditvertrag soll abgeschlossen werden, z.B. weil ein Auto angeschafft werden soll. Die Beratung findet entweder direkt beim Händler, oder aber in einer Bank statt.

In der Beratung werden Ihnen Risiken und Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass Sie die monatlichen Raten für das Darlehen einmal nicht, oder nicht rechtzeitig, oder nicht in voller Höhe bezahlen können. Empfohlen wird eine Versicherung für diesen Zweck abzuschließen, eine sogenannte Ratenschutzversicherung.

In einer Werbung der Santander Bank heißt es z.B.:

„Wer Auto fährt, benutzt den Sicherheitsgurt, Bergsteiger sichern sich durch Seile ab. Auch wer einen Kredit aufnimmt, sollte sich absichern - am besten mit einer Ratenschutzversicherung. Sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit und Tod ab. Damit brauchen Sie sich auch im schlimmsten Fall keine Sorgen um die pünktliche Rückzahlung Ihres Kredites machen."

(Quelle: http://www.santanderconsumer.de/de/privatkunden/finanzierungen/ratenschutzversicherung/ratenschutzversicherung.html)

Aus Sorge das Darlehen von der Bank nicht zu erhalten, lassen sich viele Kunden überreden und schließen eine solche Versicherung ab.

Eins der dann auftretenden Probleme ist folgendes: In der Folgezeit kann durch glückliche Umstände das Darlehen vorzeitig abgelöst werden.

Nun fragen sich viele Bankkunden, wofür die Ratenversicherung noch gebraucht wird und wollen diese kündigen.

Der Versicherer akzeptiert jedoch die Kündigung nicht. Z. B. die Credit Life International N.V. aus Venlo - einer der großen Ratenschutzversicherer - schreibt kündigungswilligen Kunden häufig:

„Sehr geehrter Herr xy,

Ihr Kündigungsschreiben hinsichtlich Ihrer Ratenschutzversicherung ist uns zur weiteren Bearbeitung zugeleitet worden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, welche den Versicherungsbedingungen zugrunde liegen, ist die Kündigung des Versicherungsverhältnisses zum Schluss des dritten sowie jedes weiteren Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die von Ihnen veranlasste Kündigung wird somit zum xx.yy.zzzz wirksam.

Nach Ablauf der vorgenannten Fristen werden wir unaufgefordert auf den Vorgang zurückkommen und Ihnen eine Abrechnung des Versicherungsverhältnisses zusenden.

Kunden fürchten nun regelmäßig noch jahrelang für etwas zahlen zu müssen, was nicht mehr benötigt wird und werfen Ihrem Bankberater vor, Sie diesbezüglich nicht richtig aufgeklärt zu haben.

Dass die Restschuldversicherung 3 Jahre läuft stimmt erst einmal so. § 11 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz lautet:

Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden."

Aber: Mit der Kündigung des Kredites fällt jedoch nach unserer Auffassung das versicherte Risiko weg - die Versicherung wurde zusammen mit dem Kredit verkauft und ist demzufolge „zweckgebunden" - und es müsste damit ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Versicherung tatsächlich vorzeitig kündigen können und einen Erstattungsanspruch haben.

Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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