Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

AfD wird Prüffall für Beobachtung durch den Verfassungsschutz – was heißt das?

  • 3 Minuten Lesezeit
Alison Jones anwalt.de-Redaktion
  • Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als Prüffall für eine mögliche Beobachtung eingestuft.
  • Eine Beobachtung findet damit noch nicht statt.
  • Der Prüffall ist die erste Stufe, gefolgt vom Verdachtsfall, auf den erst die offizielle Beobachtung durch den Verfassungsschutz folgt.

Was bedeutet es, wenn eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird?

Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz bedeutet, dass dieser versucht, aktiv Informationen über die beobachtete Organisation bzw. ihre aktiven Mitglieder und deren Handlungen (und geplanten Handlungen) einzuholen. Dazu darf er unter anderem Vertrauensleute einsetzen (so genannte „V-Leute“), Informationen von anderen Behörden einholen, Termine und Auftritte der beobachteten Personen verdeckt besuchen, sie im Allgemeinen observieren und teilweise auch ihre Korrespondenz und Telekommunikation überwachen. Das ist bei allen Arten von Organisationen gleich, egal ob es sich um eine Partei, Teile einer Partei, einen Verein oder eine lose Bewegung handelt.

Voraussetzung für eine Beobachtung ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen (§§ 3, 4 Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG). Eine Bestrebung ist eine ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweise, die darauf gerichtet ist, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes bzw. unserer Verfassungsgrundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehören beispielsweise freie Wahlen, die Aktivitäten der Opposition, unabhängige Gerichte oder die Grundrechte des Grundgesetzes. Die Mitglieder der beobachteten Organisation müssen aktiv gegen den deutschen Staat und diese Prinzipien handeln oder zu solchen Handlungen aufrufen.

Stufe 1: Prüffall

Vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz werden Organisationen erst auf Stufe 1 als Prüffall eingestuft. Bei einem Prüffall liegen Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Einstellung vor, aber noch keine konkreten Bestrebungen. Der Prüffall ergibt sich vor allem aus Aussagen von Funktionären und anderen Mitgliedern. Es dürfen nur öffentlich zugängliche Informationen ausgewertet und keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Stufe 2: Verdachtsfall

In einer zweiten Stufe folgt der Verdachtsfall. Hierbei liegen bereits gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt. Dabei geht es ebenfalls um Äußerungen von Funktionären und um offizielle Positionen einer Organisation, z. B. das politische Programm einer Partei. Dem Verfassungsschutz ist das Einholen bestimmter Informationen von Behörden und die Observation von Mitgliedern erlaubt, aber nicht weiter reichende nachrichtendienstliche Maßnahmen wie der Einsatz von V-Leuten.

Stufe 3: Beobachtung

Wenn erwiesene Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorliegen, wird eine Organisation in der dritten Stufe vollständig vom Verfassungsschutz beobachtet. Dann dürfen alle nachrichtendienstlichen Methoden wie oben beschrieben eingesetzt werden.

Beobachtung der AfD

Die AfD wird zurzeit nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, eine Beobachtung wurde auch nicht beschlossen (Stand: Januar 2019). Der Bundesverfassungsschutz hat vielmehr das Verfahren eingeleitet, das am Ende zu einer Beobachtung führen könnte. So wurde die AfD als Prüffall eingestuft. Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz nun bundesweit die öffentlichen Äußerungen von AfD-Mitgliedern auswerten wird. Dabei werden auch die offen festzustellenden Verbindungen zur rechten Identitären Bewegung untersucht. Anhand dieser Befunde stellt der Verfassungsschutz fest, ob und in welchem Ausmaß rechtsextremistische Bestrebungen in der AfD vorhanden sind. Je nach Ergebnis wird gegebenenfalls eine neue Einstufung der Partei vorgenommen. Die oben beschriebenen Maßnahmen einer formellen Beobachtung sind dem Verfassungsschutz aktuell nicht erlaubt.

In wenigen Bundesländern hatten Landesverfassungsschützer den jeweiligen Landesverband der AfD schon zum Prüffall erklärt. Der Verfassungsschutz dieser Bundesländer wertet also auch die öffentlichen Aussagen von Parteimitgliedern – vorrangig aus dem jeweiligen Landesverband – aus.

Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, sowie die Teilorganisation der AfD „Der Flügel“ befinden sich im Bund auf der zweiten Stufe des Beobachtungsverfahrens und gelten jeweils als Verdachtsfall. In einigen Bundesländern wird die Junge Alternative vom jeweiligen Landesverfassungsschutz bereits beobachtet. Dort stehen den Verfassungsschützern also alle oben genannten Beobachtungsmaßnahmen gegen den jeweiligen Landesverband der Jungen Alternativen zur Verfügung.

Wie geht das Verfahren weiter?

Über die nächsten Monate und Jahre wird immer wieder überprüft werden, ob von der AfD extremistische Bestrebungen ausgehen. Die Einordnung als Prüffall, Verdachtsfall oder erwiesene Bestrebung (volle Beobachtung durch den Verfassungsschutz) wird in regelmäßigen Abständen neu festgestellt. Die Feststellung kann auch zugunsten der Partei eine Herabstufung ergeben.

(AJO)

Foto(s): ©Shutterstock.com

Artikel teilen: