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AG Hannover verurteilt 14-Jährigen wegen Körperverletzung und Nötigung zu zwei Wochen Dauerarrest

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Das Amtsgericht Hannover hat mit einem Urteil vom 08.09.2016, Aktenzeichen: 328 Ds 96/16, einen 14-jährigen, unbekleideten Flüchtling wegen eines Übergriffs auf eine Erzieherin in einem Kinder- und Jugendwohnheim zu einem Dauerarrest von zwei Wochen verurteilt.

Im vorliegenden Fall trat der Angeklagte am 28. November 2015 gegen 0.45 Uhr während der Nachtschicht von hinten an die an einem Schreibtisch sitzende Geschädigte. Diese war als angehende Sozialarbeiterin in der Einrichtung beschäftigt. Der Angeklagte küsste sodann die Geschädigte feucht auf die rechte Gesichtshälfte. Als diese daraufhin aufstand, legte der Angeklagte seine Arme um deren Körper und küsste sie weitere Male auf beide Wangen. Als es der Geschädigten schließlich gelang, den Angeklagten wegzudrücken und diese den Raum verlassen wollte, umfasste der Angeklagte die Geschädigte erneut von hinten und griff mit beiden Händen ihre Brüste. Hierbei strich er mehrfach mit beiden Händen über den Oberkörper der Geschädigten. Die Geschädigte rief wiederholt „Nein“, dennoch hielt der Angeklagte die Unterarme der Geschädigten so fest, dass diese sich nicht entfernen konnte. Schließlich gelang es der Angeklagten sich zu befreien. Trotzdem versuchte der Angeklagte, noch mindestens vier weitere Male auf die Geschädigte zuzugehen. Erst als diese zu weinen begann, ließ der Angeklagte von ihr ab.

Vor Gericht schilderte sie den Übergriff als sehr beängstigend. Sie war noch in der Verhandlung von dem Verhalten des Angeklagten beeinträchtigt.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Angeklagten zu einem Dauerarrest von zwei Wochen. Nach Ansicht des Gerichts habe sich der Angeklagte, wenn er in Deutschland leben wolle, an die hier geltenden geltenden Regeln und Gesetze zu halten. Hierzu gehöre selbstverständlich auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Aufgrund der Massivität des Übergriffs und der Erheblichkeit der Folgen für das Opfer hielt das Gericht die Verhängung eines Dauerarrestes für geboten, obwohl der Angeklagte bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.


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