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AG München: Jugendarrest wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung gegen Heranwachsenden

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 13.06.2017, Aktenzeichen 1021 Ds 462 Js 120728/17 jug, einen 20-jährigen Angeklagten wegen versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt.

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte am 21.12.2016 ein gekauftes Smartphone inklusive Verpackung und Quittung seiner Freundin geschenkt. Diese tauschte das Handy jedoch mit einem Bekannten gegen dessen pinkfarbenes Smartphone, da ihr die Farbe besser gefiel. Am 19.02.2017 unterrichtete sie den Angeklagten über den Tausch ihres Smartphones. Dieser war darüber verärgert und verlangte die Herausgabe des Handys. Nach dem sich seine Freundin weigerte, versuchte der Angeklagte ihr das Handy aus der Jackentasche zu ziehen. Da sie sich wehrte und wegdrehte, packte er sie mit beiden Armen immer fester. Anschließend schlug ihr der Angeklagte in den Bauch und zerrte sie etwa fünf Meter an den Haaren über die Straße. Die Geschädigte schrie mehrfach, dass er sie loslassen solle, und versuchte vergeblich sich loszureißen. Erst als ein unbeteiligter Passant einschritt, entfernte sich der Angeklagte.

Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem zuständigen Jugendrichter gab der Angeklagte über seine Verteidigerin an, dass er das Handy nicht wegnehmen wollte, sondern lediglich von dem erfolgten Tausch überzeugen wollte.

Das Gericht glaubte dies dem Angeklagten, und verurteilte ihn daher nicht wegen versuchten Raubes. Strafschärfend sei jedoch nach Ansicht des Gerichts die Tatsache zu werten, dass die Tat aus einem nichtigen Grund geschehen sei.

Auf Grund von Reifeverzögerungen hat das Gericht Jugendstrafrecht angewendet.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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