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AG Neu-Ulm: „Wollen Sie mich ficken?“ ist keine Beleidigung.

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Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte im Januar 2015 nicht angeschnallt Auto. Daraufhin wurde er durch Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle kontrolliert. Auf mehrfache Nachfrage verneinte er, Alkohol getrunken zu haben. Die Zustimmung zu einem Alkoholtest verweigerte er. Als die Polizeibeamten daraufhin sein Fahrzeug penibel kontrollierten, fühlte sich der 71jährige Angeklagte provoziert und fragte einen der Beamten: „Wollen Sie mich ficken? Haben Sie nichts Besseres zu tun?“.

Dieser erstattete daraufhin Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich einen Strafbefehl gegen den der Angeklagte Einspruch einlegte.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde der Angeklagte jedoch freigesprochen. Das „F-Wort“ falle nach Ansicht des Gerichts in weitaus mehr Situationen, als auf den Geschlechtsverkehr bezogene. Es habe heute keinen durchgehend sexuellen Bezug mehr, sondern es komme auf den Zusammenhang an. Vielmehr handele es sich vorliegend um eine wenn auch harsche Form der Kritik an der Art und Weise der Kontrolle durch die Beamten.

Dass der Angeklagte auch die Anrede „Sie“ statt „Du“ verwendete sei ebenfalls zu berücksichtigen.

Nicht auszuschließen ist jedoch, dass andere Gerichte ähnliche Situationen als strafbare Beleidigung werten.

Generell ist zu empfehlen bei Polizeikontrollen auf die Wortwahl zu achten.


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