AG Saarlouis: Versäumnisurteil gegen Filesharing-Abmahner (Az.: 26 C 1328/12)

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Mit einem Urteil aus dem Jahr 2010 hatte schon das LG Frankfurt am Main entschieden, dass ein Hotelier unter Umständen nicht für das unerlaubte Filesharing von geschützten Werken durch Gäste haftet und zudem die Erstattung der eigenen Anwaltskosten von den abmahnenden Rechteinhabern verlangen kann. U.a. auf dieses Urteil gestützt hat Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke für eine Hotel-GmbH vor dem AG Saarlouis nach einer Filesharing-Abmahnung ebenfalls die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 620,00 zzgl. Zinsen geltend gemacht. Am 31.10.2012 ist in der Sache ein inzwischen rechtskräftiges Versäumnisurteil ergangen, worin die Beklagte Rechteinhaber-GmbH zur Erstattung der vorgenannten Kosten nebst Zinsen verurteilt worden ist und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.ipjaeschke.de/de/aktuell/nachrichten/184-ag-saarlouis-versaeumnisurteil-gegen-filesharing-abmahner-hotel-erhaelt-nach-tauschboersen-abmahnung-die-kosten-des-eigenen-rechtsanwaltes-erstattet-az-26-c-132812.html

Das Urteil kann hier abgerufen werden:

http://www.ipjaeschke.de/images/stories/AG%20Saarlouis%20Az%2026%20C%201328%2012.pdf


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