Aifactor – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Aifactor bietet unter der Domain aifactor.ai im Rahmen ihres Internetauftritts CFDs für alle Assetkategorien (Aktien, Forex, Rohstoffe, Indizes und Kryptowährungen) sowie innovative Bundles, die aus sorgfältig ausgewählten Assets bestehen und den Anlegern einen einfachen Zugang zu ganzen Marktsegmenten ermöglichen sollen, an.

Darüber hinaus wäre auch der Handel mit Kryptowährungen möglich.

Wir können Anlegern aus mehreren Gründen nur davon abraten, über die Internethandelsplattform Aifactor Handelsgeschäfte abzuwickeln und Gelder über die Handelsplattform anzulegen.

Gegen eine Anlage sprechen mehrere Gesichtspunkte:

Die Firma Aifactor benennt keine Niederlassung oder einen Geschäftssitz, unter dem sie ansässig sein soll und von dem aus sie ihre Handelsgeschäfte betreiben will. Kunden können lediglich unter der Emailadresse: support@aifactor.ai Kontakt zur Firma Aifactor aufnehmen.

Darüber hinaus wird auch keine Betreibergesellschaft benannt, die hinter der Firma Aifactor steht bzw. die die entsprechende Handelsplattform betreibt.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma Aifactor oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft fehlt.

Schließlich handelt die Firma Aifactor auch ungenehmigt bzw. sie ist unreguliert. Die Firma Aifactor verfügt nämlich über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen anzubieten und die vorgenannten Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abzuwickeln.

Jeder Finanzdienstleister, wie die Firma Aifactor, der entsprechende Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung.

Wenn Firmen, wie die Firma Aifactor, ohne Genehmigung agieren, dann handeln sie unerlaubt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Nachdem wir eine Vielzahl von Anlegern gegenüber Internethandelsplattformen vertreten haben, die ungenehmigt handeln, können wir nur dringend davon abraten, Gelder über entsprechende Firmen, die unreguliert sind, anzulegen.

Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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