Air Berlin Insolvenz – Anlegern droht der finanzielle Absturz

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Nach der Insolvenz von Air Berlin droht der Fluggesellschaft die Zerschlagung. Die potenziellen Investoren werden sich vor allem um die Filetstücke bemühen. „Für die Anleger der verschiedenen Air Berlin Anleihen könnte die Insolvenz hingegen zum finanziellen Desaster werden“, befürchtet Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Diese Skepsis hat Gründe. Denn die Insolvenz von Air Berlin kommt nur wenig überraschend. Schon seit Jahren befindet sich die Fluggesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Als dann der Hauptaktionär Etihad zu keiner weiteren finanziellen Unterstützung mehr bereit war, hat er damit den Stecker gezogen und der Insolvenzantrag wurde unausweichlich.

Auch wenn der Verkauf einzelner Unternehmensteile Geld in die leeren Kassen spülen wird, bedeutet das für die Anleger nicht, dass sie aus dem Schneider sind. Denn die Schulden der Fluggesellschaft sind enorm und viele Flugzeuge sind nur geleast. „Sie können also gar nicht zu Geld gemacht werden“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck. Dementsprechend ist die Hoffnung gering, dass die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Im schlimmsten Fall könnten die Anleihe-Anleger leer ausgehen, zumindest hohe finanzielle Verluste müssen einkalkuliert werden.

Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Rechtsanwalt Röhrenbeck: „Auch wenn die Aussichten auf eine befriedigende Insolvenzquote gering sind, sollten die Forderungen in jedem Fall angemeldet werden. Denn nur angemeldete Forderungen können überhaupt berücksichtigt werden.“ Darüber hinaus können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Air Berlin hat in den vergangenen Jahren verschiedene Anleihen emittiert, u. a. im Jahr 2011 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 225 Millionen Euro, die im kommenden Jahr eigentlich hätte zurückgezahlt werden müssen. Schadensersatzansprüche der Anleger können z. B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. „Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei Air Berlin sind ja nicht neu, sondern schon seit Jahren bekannt. Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung, bei der sie auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden. Sie hätten über die Probleme bei Air Berlin und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Röhrenbeck. Auch in den Emissionsprospekten hätten die Risiken genannt werden müssen. Der Anleger muss aufgrund der Prospektangaben in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen zu können. Sollten die Prospekte fehlerhaft sein, können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein.

Mehr Informationen: http://www.kanzlei-roehrenbeck.de/

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