Airbnb - Das Finanzamt weiß, an wen Du letzten Sommer vermietet hast.

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Aktuelle Beitrag zu dem Thema des  Bayerische Rundfunks in seinem Beitrag
„Airbnb-Vermieter im Visier der Steuerfahnder” auf B5 aktuell und der BR24-App mit Dr. Christopher Arendt:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/airbnb-vermieter-im-visier-der-steuerfahnder,SNxFC56


Weiterer Beitrag:

Nach Gerichtsurteil: AirBnB-Privatvermietern droht Ärger mit dem Finanzamt
der INTERNET WORLD vom 19.03.2021




Anfang September 2020 wurde es groß in den Medien diskutiert: Ein Gericht in Irland hat beschlossen, dass Airbnb Daten über die auf der Plattform registrierten Vermieter aus Deutschland an die Steuerfahnder in Hamburg übermitteln muss. 

Airbnb ist eine Online-Plattform für Buchungen sowie Vermietungen von Unterkünften aller Art. Sowohl private als auch gewerbliche Vermieter können ihr „Zuhause“ oder nur einen kleinen Teil davon unter Vermittlung von Airbnb, vermieten.

Wie kam es dazu?

Da die europäische DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) die deutschen Vermieter auf Airbnb bisher davor bewahrt hat, persönliche Daten über sie herauszugeben, war es den deutschen Finanzämtern in den letzten Jahren (fast) unmöglich nachzuweisen, ob man sein/e Wohnung/Haus/Zimmer etc. über die Plattform zur Vermietung anbietet.

Daher haben sich alle Finanzämter aus ganz Deutschland zusammengeschlossen, um ein Gruppenauskunftsersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn einzureichen. Als Repräsentant aller beteiligten Finanzämter sollte das Finanzamt Hamburg dienen. 

Das Bundeszentralamt für Steuern verfasste ein erneutes Schreiben, in welchem das Auskunftsersuchen der Finanzämter nochmals bekräftigt wurde, an den Firmenhauptsitz von Airbnb nach Dublin, Irland. Da sich Airbnb jedoch weigerte, die Daten herauszugeben, wurde daraufhin ein Gerichtsverfahren in Irland eingeleitet. Und genau dieses Gerichtsverfahren fand Anfang September 2020 ein Ende mit dem Ergebnis, dass Airbnb die Daten aller registrierten Vermieter in Deutschland an das Finanzamt Hamburg herauszugeben hat.

Die übergebenen Daten werden von der Steuerfahndung Hamburg zurzeit noch ausgewertet und von dort aus nach und nach in ganz Deutschland an die lokalen Finanzämter weitergeleitet.


Wie kann mein Finanzamt feststellen, dass ich mit Airbnb Einnahmen erzielt habe? 

Grundsätzlich müssen alle Mieteinnahmen in der Anlage „V“ zur Einkommensteuererklärung („V“ für Vermietung) angegeben werden. Ob eine dauerhafte oder lediglich zeitweise Vermietung praktiziert wird, ist hier nicht relevant. Aus dieser Anlage V kann das Finanzamt den genauen Betrag, welcher durch Mieteinnahmen erzielt wurde, sowie das genaue Objekt, welches vermietet wurde, entnehmen.

Die lokalen Finanzämter werden nun die eingereichten Steuererklärungen der letzten Jahre sichten und können so abgleichen, ob die Vermietung über Airbnb falsch oder eventuell sogar überhaupt nicht angegeben wurde.


Was bedeutet das nun für die Nutzer*innen von Airbnb, welche ihre Mieteinkünfte nicht oder nicht vollständig dem Finanzamt mitgeteilt haben? 

Für diejenigen heißt es, sie müssen jetzt schneller sein als das Finanzamt!

Solange man noch keinen Brief von seinem lokalen Finanzamt erhalten hat, mit welchem man zur Stellungnahme aufgefordert bzw. über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens informiert wird, gibt es noch die Möglichkeit, eine Selbstanzeige an das zuständige Finanzamt zu senden. 

Eine wirksame Selbstanzeige sichert dann die eigene Straffreiheit. Vor dem Hintergrund einer möglicherweise bereits vorhandenen Sachkenntnis der Finanzämter über ihren Fall kann zwar die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht garantiert werden, die Selbstanzeige wirkte sich aber jedenfalls strafmildernd aus.  

In dieser Selbstanzeige müssen die Einnahmen aus Vermietungen durch Airbnb mindestens für die letzten zehn Jahre vollständig offengelegt und im selben Zuge korrigiert werden. Des Weiteren müssen die Einnahmen sowie die getätigten Werbungskosten (= Ausgaben für das Mietobjekt) einsichtig gemacht werden.


Wie sollte man sich verhalten, wenn das Finanzamt schon auf einen aufmerksam geworden ist und mich z.B. schon angeschrieben hat?

Auch eine verspätete „Selbstanzeige“ kann sich strafmildernd auswirken, da man dem Finanzamt mit Einreichung einer solchen Nachmeldung die vollendete Straftat (Steuerhinterziehung) eingesteht. 

Manchmal kommt es in diesen Fällen nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens oder aber das eingeleitete Verfahren wird zeitnah und mit einer geringeren Geldbuße für den Betroffen abgeschlossen.

Sollte man trotz drohender Sanktionen seitens des Finanzamtes nicht selbstständig tätig werden, drohen einem im Worst-Case ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, was mindestens mit einer Geld-, im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe (evtl. auf Bewährung) enden kann. Man sollte dabei im Hinterkopf behalten, dass bereits eine Geldstrafe ab (größer) 90 Tagessätzen dazu führt, dass man „vorbestraft“ ist.

 

Fazit

Wer in den letzten Jahren Einnahmen für Vermietungen über die Plattform Airbnb erzielt und diese nicht beim Finanzamt angezeigt hat, sollte nun zeitnah handeln!

Ich stehe Ihnen gerne bei diesem Thema unterstützend zur Seite. Bitte melden Sie sich bei mir.

Ihr Christopher Arendt

+49 89 547143
c.arendt@acconsis.de

https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/


Mein herzlicher Dank beim Recherchieren der Quellen geht an Carina Kissling, Rechtsfachwirtin der ACCONSIS München.

Quellen:

Foto(s): MOKATI

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