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Aktuelle Berechtigungsanfrage BVB Merchandising GmbH

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In dieser Woche wurde ich mit der Verteidigung gegen eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 16.04.2021 beauftragt. 

Der Grund des Schreibens ist wie in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet die unautorisierte Nutzung eines markenrechtlich geschützten Zeichens. In diesem Fall wird die Nutzung der Marke „Borussia Dortmund“ zur Bewerbung eines Türschildes auf der Internethandelsplattform eBay gerügt.

Grundsätzlich dürfen nur die von der Markenrechtsinhaberin selbst in den Verkehr gebrachten Produkte mit der jeweiligen geschützten Marke versehen oder beworben werden. Ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages oder anderweitige Zustimmung der Markenrechtsinhaberin kann die Verwendung einer geschützten Marke eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Wie verhalte ich mich am besten?

Antworten Sie nicht vorschnell auf das Schreiben. Häufig sind Berechtigungsanfragen nur die Vorstufe einer ABMAHNUNG. Eine solche Abmahnung ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Sie sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Grundvoraussetzungen einer möglichen Markenrechtsverletzung überhaupt vorliegen. So muss die Verletzung im geschäftlichen Verkehr begangen worden sein. Ein Handeln über einen privaten eBay Account kann dem entgegenstehen. Hierzu bedarf es jedoch einer genauen Prüfung, da nicht jedes Handeln über einen privaten Account auch noch den Grundsätzen eines Handelns im rein privaten Kontext entspricht.

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Bewahren Sie die Ruhe!

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E-Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de

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