Aktuelles Urteil / Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgsversprechend

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das auf einer vorherigen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth basiert. Damit steht die landläufig erfolgte Praxis von Banken, im Rahmen der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zum Nachteil der Darlehensnehmer Negativzinsen zu berechnen, infrage. Demzufolge wären viele Berechnungen der meisten Banken fehlerhaft, so dass die Kunden zu viel gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangen könnten.


In diesem Zusammenhang ist besonders bemerkenswert, dass das OLG Nürnberg die Revision zum Bundesgerichtshofs zugelassen hat, um die Frage der Berücksichtigung von Negativzinsen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu klären.


Das Urteil des OLG Nürnberg stützt sich auf die Feststellung, dass ein Darlehensnehmer dem Darlehensgeber, selbst bei Verwendung der Aktiv-Passiv-Methode, keine negativen Zinsen schuldet. Dies wäre nur der Fall, wenn die Bank einen konkreten Schaden durch Negativzinsen erlitten hätte. Da die Aktiv-Passiv-Methode eine fiktive Berechnungsmethode ist, wird sie nicht als Grundlage für die Erhebung von Negativzinsen akzeptiert.


Die Zulassung der Revision in dieser Angelegenheit zielt darauf ab, eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuvor entschieden, dass Negativzinsen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden dürfen. Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wies ebenfalls in diese Richtung. Interessanterweise bezieht sich das OLG Nürnberg auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2023, das den Zinsbegriff im Rechtssinne auf Zinssätze über 0% festlegt. Das bedeutet, dass Darlehensnehmer bei Verwendung der Aktiv-Aktiv-Methode keine negativen Zinsen "schulden" können.


Daher haben betroffene Kunden die Möglichkeit, rechtliche Schritte zu unternehmen, um ihr Geld zurückzufordern.


Darlehensnehmer sollten unbedingt Schritte einleiten, um die Banken zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufzufordern.


Hinweis: Es sei darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist, was die endgültige Klärung der Rechtslage in dieser Angelegenheit mit sich bringen könnte. Auch wir führen bereits mehrere Gerichtsverfahren gegen Banken in ähnlichen Fällen. Für weitere Informationen und Unterstützung können Sie uns gerne kontaktieren:


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