Aktuelles zum Whistleblowing - Hinweisgeberschutzgesetz

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Am 12.05.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz - kurz HinSchG - beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten und Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 50 Mitarbeiter:innen zur Umsetzung verpflichten.

Dem finalen Beschluss über das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ging nachfolgendes Verfahren voraus.

Verlauf Gesetzgebungsverfahren


  • 10.02.23: HinSchG erhält keine Mehrheit durch Bundesrat
  • Vertragsverletzungsverfahren der EU wird eingeleitet 
  • Tägliche Strafzahlungen i.H.v. EUR 61.000 wg. nicht (fristgemäßer) Umsetzung
  • 27.03.23: Diskussion zweier Entwürfe im Rechtsausschuss
  • April 2023: Anrufung Vermittlungsausschuss
  • 09.05.23: Beschlussempfehlung (Kompromiss) zum HinSchG wird vorgelegt
  • 11.05.23: Zustimmung des Entwurfs durch den Bundestag
  • 12.05.23: Zustimmung des Entwurfs durch den Bundesrat
  • Inkrafttreten des Gesetzes ca. Mitte Juni


Eckpunkte des Einigungsvorschlags


  • Keine Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle
  • Keine Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen 
  • Kein immaterieller Schadensersatz für hinweisgebende Personen
  • Bußgeld bei Verstoß gegen vertrauliche Behandlung der Daten der hinweisgebenden Person i.H.v. 50.000 EUR statt 100.000 EUR

Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem neuen HinSchG finden Sie in meinem Blogbeitrag vom 02.04.2023. Sollten Sie sich bereits jetzt mit der Implementierung des Hinweisgeberschutzes in Ihrem Unternehmen beschäftigen, berate ich Sie gerne bei rechtlichen Fragestellungen.

Gerne können Sie hierzu einen Termin über meinen online Kalender buchen. Jetzt Termin vereinbaren.

Foto(s): Foto(s): Foto von Claudio Schwarz auf Unsplash

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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