Rechtliche Möglichkeiten bei verloren gegangenen oder beschädigten Paketen

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Trotz der klaren rechtlichen Regelungen gibt es immer wieder Fälle, in denen Verkäufer sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind oder sich dieser entziehen, wenn Pakete auf dem Versandweg beschädigt werden oder gar ganz verloren gehen. Sie argumentieren oft, dass sie keinen Einfluss auf den Zustelldienst, wie DHL, haben und daher nicht für verlorene oder beschädigte Pakete haften.


Dies führt zu Unstimmigkeiten und Konflikten mit den Kunden, die ihre Rechte einfordern. In solchen Fällen sind Kunden oft gezwungen, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um ihre Rechte durchzusetzen. Dies kann sowohl zeit- als auch kostenintensiv sein und stellt eine zusätzliche Belastung für den Kunden dar.


Wenn ein Paket nicht oder beschädigt ankommt und der Inhalt fehlt, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die Sie als Empfänger in Betracht ziehen können.

Verschollene Pakete

Wenn ein Paket nicht ankommt, ist es wichtig, zuerst den Versandstatus zu überprüfen. Wenn das Paket als "zugestellt" markiert ist, aber Sie es nicht erhalten haben, sollten Sie sich zunächst an den Zustelldienst wenden. Es kann sein, dass das Paket an einen Nachbarn oder einen nahegelegenen Paketshop geliefert wurde.


Sollte das Paket jedoch verloren gegangen sein, liegt die Verantwortung in der Regel beim Verkäufer, sofern dieser ein Unternehmer ist und der Kaufvertrag ein Verbrauchsgüterkauf ist. Nach § 474 BGB trägt der Verkäufer das Versandrisiko. Das bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten oder die Ware erneut zu versenden.

Beschädigung eines Pakets

Wenn ein Paket beschädigt ankommt und der Inhalt fehlt oder beschädigt ist, sollten Sie dies sofort beim Zustelldienst und Verkäufer melden. Machen Sie Fotos von der beschädigten Verpackung und dem fehlenden oder beschädigten Inhalt als Beweis.



Auch in diesem Fall liegt die Verantwortung in der Regel beim Verkäufer, sofern dieser ein Unternehmer ist und der Kaufvertrag ein Verbrauchsgüterkauf ist. Das Versandrisiko trägt dann auch der Verkäufer als Unternehmer. Das bedeutet, dass dieser den Zugang der Kaufsache beim Käufer im Zweifel beweisen muss. Dies dürfte in der Regel Schwierigkeiten bereiten, da mit der bloßen Übergabe eines Pakets an den Käufer nicht nachgewiesen werden kann, dass die gekaufte Sache tatsächlich im Paket enthalten war und dem Käufer übergeben wurde.


In einem solchen Fall hat der Käufer das Recht, sein Geld vom Verkäufer zurückzuerhalten bzw. die gekaufte Sache tatsächlich zu erhalten.

Fazit

Es ist wichtig, dass Sie als Empfänger eines Pakets Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie vorgehen können, wenn ein Paket nicht ankommt oder beschädigt ankommt. In den meisten Fällen liegt die Verantwortung beim Verkäufer, und Sie haben das Recht auf Ersatz oder Rückerstattung.

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Foto(s): Foto von Markus Spiske auf Unsplash

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