ALAG Auto-Mobil - Deckungszusage von Rechtsschutzversicherung; Zahlungen nicht blind erbringen

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Nach einem längeren und einem größeren Begründungsaufwand musste eine Rechtsschutzversicherung für einen Anleger in einem von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bearbeiteten Fall gegen die ALAG eine Deckungszusage erteilen.

Die Rechtsschutzversicherung hatte sich zunächst geweigert, die Kosten für das Verfahren gegen die ALAG und die Berater zu übernehmen. Es würden keine Erfolgsaussichten bestehen.

Der Anleger hatte zunächst selbst versucht, eine Deckungszusage zu erhalten, bevor er zu einem Rechtsanwalt ging. Er hat sich erst nach der Ablehnung an Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll gewandt. Mit einer entsprechenden fachlich fundierten Begründung konnte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll erreichen, dass die Versicherung einlenkt und das Vorgehen gegen die ALAG bezahlt wird. Es war jedoch ein hoher Begründungsaufwand notwendig, weil zuvor bereits der geschädigte Anleger selbst angefragt hatte.

In einem weiteren Fall wurde innerhalb weniger Tage eine Deckungszusage ohne Rückfragen erteilt. Hier hat Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll direkt bei der Rechtsschutzversicherung angefragt, ohne dass der Anleger der ALAG selbst dies zuvor getan hat.

Die Angelegenheit zeigt, dass nicht ohne Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts selbständig eine Deckungsanfrage an eine Rechtsschutzversicherung erfolgen sollte. Dies erschwert das weitere Vorgehen teilweise erheblich. Insbesondere weil Fristen laufen.

Geschädigte Anleger der ALAG sollten sich durch einen Anwalt beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll liegt ein Urteil eines Landgerichts vor, nach dem die ALAG verurteilt wurde, einem Anleger den gesamten Schaden zu ersetzen.

Weiterlesen auf unserer Homepage www.dr-stoll-kollegen.de.


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