ALAG Automobil: Rechtsanwälte raten, nicht einfach die Forderungen eines Rechtsanwalts zu bezahlen

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Die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits eine Vielzahl von Geschädigten der ALAG Automobil vertritt, rät den Anlegern die Forderungen, die derzeit durch einen Rechtsanwalt und ein Inkassounternehmen geltend gemacht werden, nicht ohne Prüfung zu zahlen. In den meisten Fällen sind die Anleger falsch beraten worden. Außerdem sind in den Prospekten der ALAG teilweise unklare Angaben vorhanden. Anlegern stehen daher Schadensersatzansprüche zu, mit denen sie die Ansprüche der ALAG abwehren können und zudem das gesamte eingezahlte Kapital zurückerhalten können. Klagen gegen die ALAG wurden bereits eingereicht.

Anleger ist daher zu empfehlen, sich umgehend durch einen im Kapitalnalgerecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen und nicht einfach zu zahlen.

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