Albis Capital - Die Liquidation rückt näher - Rückzahlungen wohl nicht mehr zu erwarten

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Albis Capital schlägt sich bereits seit mehreren Jahren mit internen Problemen herum. Im Jahre 2010 sind umfangreiche Betrugsfälle bekannt geworden, die die Gesellschaft daraufhin gezwungen hat, das Neukundengeschäft für über ein Jahr einzustellen. Die Rechtsanwälte haben hierüber ausführlich berichtet.
 
Nachdem nun die Albis Capital zum Jahresende 2011 aus dem Albis-Konzern heraus verkauft worden ist, wurden die Anleger zur Abstimmung über eine Liquidation der Gesellschaft aufgefordert. Dieses Abstimmungsverfahren scheiterte knapp an der erforderlichen Dreiviertelmehrheit, sodass die Liquidation abgewendet schien.
 
Nun wendet sich die Albis Capital mit Schreiben vom 25.10.2012 erneut an ihre Anleger und teilt mit, dass ein erneuter Anlauf vorgenommen wird. Die Anleger werden nun aufgefordert, erneut über die Liquidation abzustimmen. Es wird darüber hinaus mitgeteilt, dass diesmal sicher zu erwarten ist, dass die Liquidation angenommen werden wird. Es ist davon auszugehen, dass die Albis Capital in naher Zukunft abgewickelt wird.
 
Was hat dies für die Anleger zu bedeuten?
 
Dr. Thomas Schulte, hierzu: „Zunächst ist festzustellen, dass die finanzielle Lage der Albis Capital nicht viel Gutes verheißt. Auch im letzten Geschäftsjahr sind wieder deutliche Verluste erzielt worden. Somit steht zu befürchten, dass die Anleger der Albis Capital im Rahmen der Liquidation keinerlei Zahlungen erhalten werden. Vielmehr besteht sogar die Gefahr, dass die Anleger zu dem eingetretenen Verlust ihrer Gelder zudem auch noch die über die Jahre an sie geleisteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen. Dies betrifft zumindest alle Anleger mit den Vertragstypen „Classic" und „Plus". Die Albis Capital hat bereits ankündigen lassen, noch dieses Jahr damit zu beginnen, diese Forderungen gegen die Anleger einzuklagen. Zudem werden alle Ratenzahler mit sog. Sprint-Verträgen, die die Raten nicht mehr geleistet haben und bei denen somit Rückstände aufgelaufen sind, ebenfalls über kurz oder lang von der Albis Capital gerichtlich in Anspruch genommen werden."
 
Mit vorgenanntem Schreiben vom 25.10.2012 ist den Anlegern zudem auch eine Übersicht über den aktuellen Stand ihrer Kapitalkonten zugegangen. Aus diesem ist ersichtlich, wie viel die Beteiligungen an der Albis Capital derzeit noch wert sind. In den meisten Fällen stellt sich der noch verbleibende Wert der Beteiligung als fatal heraus. Oft ist nicht nur das gesamte investierte Kapital vernichtet, sondern die Kapitalkonten darüber hinaus im Minus.
 
Den Anlegern der Albis Capital ist aufgrund dieser neuen Entwicklungen daher dringend zu raten, hier rechtlichen Rat einzuholen und von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, welcher Weg in dieser Situation gangbar und erfolgversprechend ist.
 
V.i.S.d.P.:

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt - Associate


Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 - 715 206 70


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Beiträge zum Thema