„Albtraum-Fall“: Basler Lebensversicherungs-AG zahlt hohe Abfindung

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Die Basler Lebensversicherungs-AG hat einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L&P Rechtsanwälte eine hohe Abfindung bezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen Nichtangabe von Albträumen durch den Mandanten angefochten hatte.

Ein Mandant von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Zusatzschutz bei der Basler Lebensversicherungs-AG abgeschlossen. Im März 2017 stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.

Die Basler Lebensversicherungs-AG holte daraufhin ärztliche Atteste ein und erhielt hierbei die Information, dass unser Mandant vor Abschluss des Versicherungsvertrags gegenüber seinen behandelnden Ärzten von unangenehmen Träumen berichtet hatte. Dies nahm die Basler Lebensversicherungs-AG zum Anlass, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

„Für uns stellt dieses Vorgehen einen besonders krassen Fall dar, in dem versucht wurde, sich der Leistungspflicht zu entziehen,“ erklärt Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach unserer Auffassung können Albträume doch nicht Beschwerden oder Krankheiten darstellen. Würde man dies annehmen, würde nahezu jeder Mensch eine psychische Störung aufweisen.“

Nachdem die Basler Lebensversicherungs-AG zu Beginn noch an ihrer Rechtsauffassung festhielt, konnte schließlich eine Einigung gefunden werden, die eine hohe Abfindung im mittleren fünfstelligen Bereich beinhaltete. „Unser Mandant ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden und freut sich, dass er nun doch ohne aufwändigen Rechtstreit Zahlungen erhält,“ zieht Rechtsanwältin Pratsch ein positives Resümee. Das Ziel von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälten, für ihre Mandanten bereits außergerichtlich mit den Versicherungen eine Lösung zu finden, ist in diesem Verfahren erneut aufgegangen.

Über die Kanzlei

L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

Kontakt

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch

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