Alkohol auf der Skipiste in Italien

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In Italien gilt für das Skifahren eine Obergrenze von 0,5 Promille, bei deren Überschreitung Geldbußen in Höhe von € 250 bis zu € 1.000 anfallen. Bei besonders schweren Fällen kann zusätzlich zur Geldbuße der Tageskipass abgenommen oder dessen Gültigkeit für eine Dauer von bis zu 3 Tagen ausgesetzt werden. In diesem Fall wird dem Betroffenen ein Sonderskipass, der nur für die Rückfahrt ins Tal funktioniert, ausgestellt.

Die Feststellung der Verletzung der Promillegrenze erfolgt durch den Pistenpolizeidienst von Carabinieri, Staatspolizei, Finanzwache oder die Gemeindepolizei. Diese prüfen zunächst den Anfangsverdacht durch die Beobachtung von typischen Anzeichen von Alkoholisierung wie bspw. Gleichgewichtsstörungen, Sprachstörungen, Mundgeruch und gerötete Augen. Anschließend können sie auch eine Messung mittels zertifiziertem Alkoholtestgerät durchführen, womit innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten zweimal die Alkoholkonzentration in der Atemluft ermittelt wird. Dazu kann der Skifahrer auch auf die nächste Polizeiwache mitgenommen werden.

Durch einen Verweis auf die Normen im Straßenverkehrsrecht wird das Skifahren mit einem Alkoholspiegel ab 0,8 Promille zur Straftat mit einer Geldbuße von € 800 bis € 3.200 sowie Haftstrafe von bis zu 6 Monaten. Ab 1,5 Promille fallen eine Geldbuße von € 1.500 bis € 6.000 und Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 1 Jahr an.

Was die genauen Alkoholgrenzwerte angeht gibt es noch immer Zweifel zumal die Durchführungsbestimmung, auf welche die Skifahrernorm verweist, zwischenzeitlich geändert wurde und erst ab 0,8 Promille den Zustand der Alkoholisierung zuerkennt, während die Strafrechtsnorm der StVO, welche bei Überschreitung von 0,5 Promille zur Anwendung kommt, immer noch den Grenzwert von 0,5 Promille für den Zustand der Alkoholisierung vorsieht. Diese Rechtsunsicherheit führte bereits zu Annullierung von ausgestellten Sanktionen.

Anders als im Straßenverkehrsrecht, wo es sich um eine folgenschwere Straftat handelt, sieht die Norm für den Skisport allerdings keine spezifischen Konsequenzen für die Verweigerung eines Alkoholtests vor - hier handelt es sich vermutlich um eine ungewollte Lücke aufgrund des generischen Verweises auf die Straßenverkehrsnorm. 

Nichtsdestotrotz ist es ratsam, beim Skifahren nicht zu tief ins Glas zu schauen, zumal die Gefahren ähnlich groß wie im Straßenverkehr sind und man neben sich selbst auch andere schwerst gefährdet. Nicht umsonst hebt das neue Skipistengesetz ein Prinzip besonders hervor: die Eigenverantwortung. 

Foto(s): Kevin Erlacher

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