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Alkohol kann Flugreise kosten

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wer in alkoholisiertem Zustand eine Reise beginnen oder vom Urlaub nach Hause fliegen will, der kann unter Umständen sprichwörtlich sein blaues Wunder erleben. Denn Fluggesellschaften ist es erlaubt, offensichtlich alkoholisierten Passagieren das Einsteigen in das Flugzeug zu untersagen. Dies hat das Amtsgericht Rostock (Az.: 48 C 292/09) entschieden. Darüber hinaus urteilten die Richter auch, dass dem Passagier keine Entschädigungszahlungen zustehen, sollte der Betrunkene die Verweigerung durch sein Verhalten selbst provoziert haben.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Rostock ging es konkret um eine Reise von München nach Dubai. Zwei Passagiere erhielten am Flughafen München zunächst lediglich vorläufige Bordkarten, da ein Supervisor der entsprechenden Fluggesellschaft eine Alkoholfahne bei den Beiden feststellte. Die endgültigen Bordkarten sollten die Passagiere erst am Flugsteig bekommen. Dort aber tobten die Reisenden ohne erkennbaren Grund lautstark. Eine Beruhigung war nicht möglich. Nach Rücksprache mit dem Kapitän des Fluges erfolgte daher die Verweigerung. Die beiden Passagiere reisten am nächsten Tag mit einer anderen Fluggesellschaft nach Dubai und wollten ihre Mehrkosten in Höhe von mehr als 1.000 Euro ersetzt haben. Dies wies das Amtsgericht Rostock aber ab.

(Amtsgericht Rostock, Urteil vom 09.04.2010, Az.: 48 C 292/09)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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