Alkoholfahrt

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Bei einer Polizeikontrolle bei einer Alkoholfahrt drohen Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Der Unterschied?

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Die Entziehung führt zum Verlust der Fahrerlaubnis. Sie muss dann neu beantragt werden. Das verlangt keine Fahrprüfung und auch keine theoretische Prüfung. Aber Erste-Hilfe-Kurs und ggf. Sehtest müssen neu gemacht werden – evtl. auch weitere medizinische Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit (Diabetes u. a.).

Oftmals sind es nicht Unfälle oder Fahrfehler, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, sondern banale Verkehrsverstöße: Anschnallpflicht, Handyverbot, defekte Lichtanlage, usw.

Wenn Sie zum Stopp aufgefordert werden:

  • Beseitigen Sie den ersten Anschein durch Lüften.
  • Bleiben Sie im Fahrzeug. Aussteigen nur auf Anforderung.
  • Halten Sie die Papiere bereit. Warten Sie auf die Aufforderung. Keine übertriebene Hast, kein Fummeln.

Wenn es dann doch ernst wird:

Sie müssen an keinerlei Maßnahmen mitwirken – Atemalkoholtest, Finger-Nase-Probe, Balancieren, Schriftprobe usw. Das ist alles freiwillig. Lassen Sie das unbedingt!

Wenn Sie dabei mitmachen, liefern Sie Beweise, die gegen Sie verwendet werden können.

Viele Betroffene unterliegen dabei dem Irrtum, dass sie sich durch kooperatives Verhalten entlasten könnten. Oft ist das Gegenteil der Fall:

Wer beispielsweise angibt, nur ein kleines Pils getrunken zu haben, liefert bereits den Verdacht für eine Alkoholfahrt.

Wer mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,3 Promille noch die Finger-Nase-Probe besteht, gibt einen deutlichen Hinweis auf seine Trinkfestigkeit. Das wiederum lässt Rückschlüsse auf seine Trinkgewohnheiten zu und führt in aller Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis (Suchtgefahr).

Wer also bei einer Verkehrskontrolle nachteilige Konsequenzen befürchten muss, unterlässt im eigenen Interesse jede Mitwirkung:

  • keine Aussage
  • kein Atemalkoholtest
  • keine körperlichen Funktionstests
  • keine Schriftprobe
  • keine Unterschrift leisten
  • Schweigen – vor allem das
  • kein Widerstand!

Das einzige, was man tun muss (und tun sollte), ist Folgendes:

  • Angaben zur Person (Personalausweis)
  • Vorlage von Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapieren
  • höflich bleiben – keine weiteren Angaben machen
  • vorläufige Festnahme akzeptieren
  • Blutprobe abnehmen lassen (kein Widerstand)
  • keine Gespräche mit Polizisten oder Dritten im Polizeigebäude

Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt!


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