Wie sichere ich Beweise?

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Zivilprozess spielt die Beweissicherung eine wichtige Rolle. Oft gehen Beweismittel verloren, weil sich der Gegenstand des Beweises verändert, beispielsweise durch natürliche Prozesse wie Abnutzung oder Erosion oder durch aktiv veranlasste Veränderungen (vielleicht vom Beweisgegner). Wie schützt man sich davor?

Die Beweismittel im Zivilprozess sind begrenzt:

- Sachverständigengutachten
- Parteivernehmung (des Gegners)
- Augenschein (des Gerichts)
- Urkunden
 - Zeugen


Für die Beweissicherung scheiden damit die Parteivernehmung und der Augenschein aus. Das sind Beweismittel, die erst im gerichtlichen Verfahren zum Tragen kommen – damit also oft zu spät. Bei Urkunden ist eine Beweissicherung nicht erforderlich. Sie sind ja vorhanden.

Eine effektive Beweissicherung können Sie damit nur mit zwei zulässigen Beweismitteln führen, nämlich mit

Sachverständigengutachten
und/oder
Zeugenbeweis


Ein privat beauftragtes Sachverständigengutachten ist oft schnell erreichbar. Ein solches Privatgutachten hat vor allem strategisches Potenzial. Als Beweismittel ist es im Prozess nicht zulässig, nur als Sachvortrag der Partei. Trotzdem hat ein solches Privatgutachten gewisse Aussagekraft. Aber damit muss man vorsichtig umgehen – vor allem auch im Kosteninteresse.
Immerhin kann der private Gutachter nur als (sachverständiger) Zeuge vernommen werden und in diesem Rahmen seine fachmännische Meinung abgeben.
Trotzdem ist das eine teure Angelegenheit, die man sorgfältig erwägen muss. Der Beweiswert einer solchen Expertise ist begrenzt. Und Achtung: Die Kosten sind erheblich. Im Regelfall müssen da 2500,00 € angesetzt werden, wobei die Kostenerstattung absolut unklar ist. Im Rechtsschutz muss eine solche Beauftragung unbedingt im Vorfeld geklärt werden.

Als Beweismittel im Prozess werden nur gerichtlich beauftragte Sachverständigengutachten zugelassen. Aber immerhin gibt es die Chance, die Expertenmeinung in den Prozess einzuführen und damit quasi das gerichtliche Sachverständigengutachten vorzubereiten. Das muss man vernünftig einschätzen. Jedenfalls ist die private Beauftragung eines Sachverständigen nicht unbedingt das Mittel der Wahl.

Manchmal genügt es schon, den Sachverhalt forensisch zu dokumentieren. Juristen sind an solche mittelbaren Feststellungen gewöhnt. Erfahrungsgemäß macht das Eindruck – aber das ist eine Frage des Einzelfalls. Wenn das in Betracht kommt, kann man damit arbeiten, aber dann müssen auch bestimmte Voraussetzungen gewährleistet sein:

1.
Erstellen Sie eine grafische Übersicht über das Feld der Beweisaufnahme in der Form eines Rasters. Unter Umständen müssen auch mehrere solcher Raster angelegt werden. Eventuell ist es auch erforderlich, diese mit Ausrichtung anzugeben.

2.
Machen Sie für jedes Rasterfeld mehrere Aufnahmen zur Übersicht und vor allem im Detail.
Fotografieren Sie jede relevante Stelle mit einem Maßstab im Bild. Gegebenenfalls machen Sie bitte mehrere Aufnahmen, um den Standort sicher darzustellen.

3.
Es ist exorbitant wichtig, jede Beanstandung mit einem Vergleichsmaßstab zu dokumentieren, und zwar mit unterschiedlichen Perspektiven: Totale, Halbtotale, Nahaufnahme, Detail.
Machen Sie bitte lieber ein Foto mehr als eines zu wenig. Verlorene Beweismittel lassen sich später nicht mehr nachholen.

Erfahrungsgemäß spielen solche Detailfragen bei der Übergabe von Immobilien eine wichtige Rolle. Das ist vor allem für den Vermieter/Verkäufer/Mieter wichtig. Am besten lässt man sich die Richtigkeit der Aufnahmen bestätigen. Die Art und Weise der Dokumentation hängt sehr stark von den individuellen Besonderheiten ab.
Aber im Grundsatz gilt das oben genannte Schema mit Rasterung – Totale – Halbtotale – Detailaufnahme, und das jeweils mit Maßstab im Bild. Damit ist man erst einmal auf der sicheren Seite. Alles anderen Einzelheiten müssen dann abgestimmt werden.






Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)

Beiträge zum Thema