Allgäu Beteiligungen GmbH

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Zweite Allgäu Vermögensverwaltungsfonds GmbH & Co. KG. Kempten (Allgäu)

Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch den Erwerb, das Halten, die Vermietung und Verpachtung.

Persönlich haftende Gesellschafterin, Komplementärin, ist die Allgäu Beteiligungs-Management GmbH am Sitz der Beteiligungsgesellschaft.

Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Wolfgang Gärtner. Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin, Allgäuer Beteiligungen GmbH ist Herr Herbert Riescher.

Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlust-Rechnungen weisen anfänglich Verluste aus, die sich in den Folgejahren in Gewinne umwandeln.

Rückzahlung des Kapitals eher unwahrscheinlich

Entscheidend für den Anleger als Investor ist aber die Frage, ob das eingezahlte Kapital wieder zurückfließen kann.

Eine aktuelle Prognose zeigt jedoch, dass diese und zukünftige Gewinne voraussichtlich nicht ausreichen werden, innerhalb der prognostizierten Vertragslaufzeit von 12 Jahren bis zum Jahre 2024, das eingesetzte Kapital wieder zurückzuerlangen.

Das zeigt eine von der Kanzlei Hogrefe erstellte zusammengefasste Prüfung der Plausibilität unter Verwendung der Prospektdaten und des angenommenen Renditezinses von 6,6 %.

Die tatsächlichen Ergebnisse bleiben hinter den erforderlichen Gewinnen zurück, weil dieser Zinssatz offensichtlich wegen höherer Kosten oder geringerer Erträge nicht erreicht wird. Danach ist die Rückzahlung des Kapitals an die Anleger eher unwahrscheinlich.

Steuerliche Anerkennung fraglich?

Das hat auch steuerliche Probleme zur Folge. Denn wenn die Summe der Gewinne aller Jahre nicht die Summe aller Einzahlungen der Anleger und Kosten nicht wenigstens um 1,00 Euro übersteigen, fehlt es an einer Gewinnerzielungsabsicht beziehungsweise objektiv an der Möglichkeit den so genannten Totalgewinn zu erzielen. Das kann zur Aberkennung steuerlicher Vorteile führen und bei den Anlegern zu Rückzahlungen gewährter Steuervorteile führen.

Das wäre zu den negativen Ergebnissen, also dem Zurückbleiben hinter dem eingesetzten Kapital ein erhebliches Negativelement.

Prospektfehler

Für Schadensersatzansprüche der Anleger und deren Austritt aus der Gesellschaft dürfte von Bedeutung sein, dass der Prospekt einige Fehler enthält, die es gilt aufzuzeigen.

Dabei dürfte schon als Prospektfehler anzusehen sein, dass sich der Anleger die wesentlichen Daten, die Einfluss auf eine Prognose haben, aus verschiedenen Seiten des Prospekts zusammensuchen muss.

Hinzukommen gravierende Prospektmängel, wie auch der Umstand, dass die angebliche Sensitivitätsanalyse mit zwei Vergleichsanalysen zur eigentlichen Prognose in allen Varianten davon ausgeht, dass der Anleger auf jeden Fall seine Einlage zurückerhält. Das grenzt an die Bagatellisierung von Risiken.

Nach einer von der Kanzlei Hogrefe anhand der aktuellen Zahlen erstellten Prognose ist es eher unwahrscheinlich, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital bis zum Jahre 2024 zurückerhält.

Die Kanzlei Hogrefe hat sich darauf spezialisiert, derartige Analysen der Tragfähigkeit von Anlagekonzepten mit betriebswirtschaftlichen Methoden zu überprüfen.

Dabei werden die Prospektdaten unter Berücksichtigung der Zu-und Abflüsse von Geldern und der sich im Laufe der Beteiligung schon abzeichnenden Entwicklungen in eine Excel-Tabelle eingearbeitet.

Das ist dann regelmäßig – wie auch im vorliegenden Fall – äußerst aufschlussreich und offenbart Zusammenhängen, die die Prospekte regelmäßig nicht liefern.

Auch das ist ein Prospektfehler, weil nur durch eine solche Darstellung einem Anleger die Grundlagen für seine Anlageentscheidung geliefert werden.

Daran wie auch an der Einhaltung weiterer Pflicht der Aufklärung im Emissionsprospekt fehlt es entschieden.

Sollten Sie sich an dieser Gesellschaft beteiligt haben, gibt die Kanzlei Hogrefe nach Zuleitung der Zeichnungsunterlagen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Beteiligung wie auch möglicher Schadensersatzansprüche.

Sollten Sie sonstige Fragen zu dieser Beteiligung haben, geben wir Ihnen auch gerne telefonisch Auskunft.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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