Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften größtenteils nicht unter Aufsicht?
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Viele Kapitalanleger erleben ihr blaues Wunder mit Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften wie Schiffsfonds, Medienfonds, Containerfonds, Immobilienfonds etc. Diese sind unter Berücksichtigung der geringen Zinsen innerhalb der letzten 10 Jahre vermehrt gegründet worden. Die Hoffnung der Initiatoren der Kapitalanlagegesellschaften, dass möglichst viele Sparanleger in Erwartung der von den Verantwortlichen versprochenen Rendite sich von herkömmlichen Sparanlagen abbringen lassen, geht auf.
Die teilweise mit u.E. täuschenden Kapitalgarantien beworbenen Investments verleiteten die Anleger dazu, in unternehmerische Beteiligungen von Kommanditgesellschaften zu investieren. Dass die Hassprediger Banken und Versicherungen, die ja lediglich aufgrund der Niedrigzinsphase bereits im Kalenderjahr 2004 oder 2005 nur 3 % zwischenzeitlich aber 2 % oder sogar weniger angeboten hatten, erfolgreich waren, wundert nicht.
Millionen von Anlegern investierten somit erstmals in Gesellschaften, die eine neue Branche bilden. Wir bezeichnen diese Gesellschaften, da sie häufig nicht unter staatlicher Aufsicht stehen, gerne als „Graumarkt" -Gesellschaften. Warum? Weil es eine Aufsicht für kleine Fonds nicht gibt. Diese können also unbeaufsichtigt das Anlegergeld einsammeln und nach der Zielsetzung des Gesellschaftsvertrages Handel betreiben.
Nur für größere Vermögensverwaltungen ab 100 Mio. Euro, die man häufig als Aktiengesellschaften wiederfindet, ist die BaFin zuständiges Aufsichtsunternehmen.
Bei den Graumarktgesellschaften ist meist die Rechtsform als Kommanditgesellschaft beliebt. Die Kommanditisten sind meist unwissende Anleger, die Vermittlern „auf dem Leim gegangen sind", die scheinbar sichere Produkte mit Zinsdifferenzgeschäften, Investitionen in Garantiefonds, Lebensversicherungen oder Container, Schiffen, Mediengesellschaften oder anderen Modellen warben.
Nicht selten wurde dabei vergessen, deutlich darauf hinzuweisen, dass die häufig kreditfinanzierte Hebelmodelle selbstverständlich das Risiko des Totalverlustes zu Lasten der Anleger beinhalten. Alleine schon, weil das unternehmerische Risiko, also das Risiko, dass die Gesellschaft keinen Gewinn, sondern nach Bezahlung von Krediten, Geschäftsführergehältern und Steuern nur Verluste macht, einfach nicht hinweggeredet werden kann.
Auch das neue Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) schafft wenig Abhilfe. Während die EZB darüber nachdenkt, die Leitzinsen von 0,5 auf 0,25 % abzusenken, was zur Folge haben wird, dass Sparzinsen weiterhin für viele unattraktiv wirken, sieht das KAGB vor, dass es weiterhin zulässig sein soll, dass den Anlagefirmen eine Fremdfinanzierungsquote von bis zu 60 % am grauen Kapitalmarkt gestattet sein soll. Dass Initiatoren daher weiterhin letztendlich hochriskante Investments „auf Pump mit eingesammelten Anlegergeld" im Immobilienbereich oder sonstigen Investments vornehmen, schein vorprogrammiert. Zur Sensibilisierung der Anleger hingegen wird bislang, jedenfalls aus unserer Sicht, zu wenig getan.
MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Haas meint: Viele unserer Mandanten hören von uns zum ersten Mal, dass Ihre Beteiligung mit einem Totalverlust enden kann und sogar aufgrund entsprechend halsbrecherischer finanzierter Vorhaben scheitern wird. Die von den Vermittlern und Initiatoren beworbenen Kapitalgarantien betreffen meistens nicht die Beteiligungen selbst (sonst läge ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft vor). Wenn die Kapitalanlagegesellschaft also 100 T€ in Garantiefonds investiert, aber 60 T€ hiervon von der Bank geliehen sind, müssen Renditen erzielt werden, die die Kreditzinsen bei der Bank übersteigen, die Kosten der Gesellschaft selbst, also deren Geschäftsführer und Angestellten Gehälter und schließlich die Steuern der Gesellschaft decken, um schließlich tatsächlich dazu zu führen, dass von den Geldern der Anleger überhaupt etwas übrig bleibt.
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