ALNO AG insolvent – Gelder der Anleihe-Anleger in Gefahr

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Die schon seit Jahren dauernde Krise der ALNO AG endet nun in der Pleite. Wie das Unternehmen am 11. Juli 2017 mitteilte, werde wegen Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht Hechingen ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Weiter teilte der Küchenhersteller mit, dass auch für die Tochterunternehmen Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und ALNO Logistik & Service GmbH Insolvenzantrag gestellt werde. Der Insolvenzantrag sei notwendig geworden, weil in den Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Gläubigern keine Einigung erzielt werden konnte. Nun solle der eingeschlagene Sanierungskurs in Eigenverwaltung fortgesetzt werden.

Eigenverwaltung bedeutet, dass die bisherige Unternehmensführung weiter die Geschicke leiten wird. Erst Ende Mai hatte es hier bei der ALNO AG einen Wechsel des Vorstandschefs gegeben. Für weitere Unruhe sorgte auch, dass die Veröffentlichung des Konzern- und Jahresabschlusses Ende Juni bereits zum dritten Mal verschoben wurde. „Das alles wirkte nicht besonders vertrauenserweckend. Nicht umsonst ist der Kurs der Anleihen in den vergangenen Monaten schon spürbar eingebrochen. Jetzt ist es für die Anleihe-Anleger aber noch dicker gekommen. Sie werden sich im Rahmen eines Sanierungskonzepts wohl auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, befürchtet Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT.

Insgesamt 45 Millionen Euro haben die Anleger in die 2013 emittierte Anleihe der ALNO AG gesteckt (ISIN DE000A1R1BR4 / WKN A1R1BR). Diese Investition sollte mit einem Zinskupon von 8,5 Prozent jährlich belohnt werden. Im Mai 2018 steht die Anleihe eigentlich zur Rückzahlung an. „Angesicht der Entwicklung ist es schwer vorstellbar, dass diese Konditionen tatsächlich eingehalten werden“, so Rechtsanwalt Jansen. Wahrscheinlicher sei es, dass die Anleger, so wie alle anderen Gläubiger auch, im Sanierungsverfahren zur Kasse gebeten werden, d. h. auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten sollen. Das könnte für die Anleihe-Anleger beispielsweise bedeuten, dass sie einer Senkung des Zinskupons oder einer Verlängerung der Laufzeit zustimmen sollen. Rechtsanwalt Jansen: „Dabei sollte bedacht werden, dass auch dann eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens keineswegs garantiert ist.“

Anleihe-Anleger und Aktionäre der ALNO AG sind in den vergangenen Jahren bereits Kummer gewöhnt. Durch die Insolvenz drohen nun massive Verluste. Schutzlos sind die Anleger aber nicht. „Von der Kündigung der Schuldverschreibung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können nun alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Schadensersatzansprüche können z. B. entstanden sein, wenn die Anlageberater und Vermittler nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/kapitalanlagerecht


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