Alpha Patentfonds 1-3: Oberlandesgericht Celle bestätigt Fehler im Prospekt

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  • Möglichkeit der Massenklage bei „Alpha Patentfonds“ 
  • Gewonnene Klage aufgrund gravierender Prospektfehler

Liebe Mitanleger!

Wir haben zuletzt im März über das erfreuliche und rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Celle in Sachen Alpha Patentfonds aufgrund gravierender Prospektfehler informiert. Inzwischen haben sich so viele Ihrer Mitanleger der Anlegergemeinschaft unserer Kanzlei angeschlossen, dass wir nunmehr den ersten Musterverfahrensantrag zum sog. KapMuG-Verfahren (Massenklage der Anleger) eingereicht haben.

Der große Vorteil dieses Verfahrens ist, dass das Oberlandesgericht für alle Mitanleger, welche sich dem Verfahren anschließen, verbindlich entscheiden kann, dass der Prospekt an Fehlern leidet und es einer individuellen Klage daher nicht mehr bedarf. Die Kosten werden durch alle sich anschließenden Anleger geteilt und betragen daher nur einen Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Durch den Beitritt wird zugleich auch die Verjährung hinsichtlich der Prospektfehler gehemmt.

Wir konnten insgesamt 14 (!) Prospektfehler aufdecken. Einer davon ist die vom OLG Celle bereits entschiedene fehlerhafte Laufzeitangabe. Das OLG Celle hat dazu in seinem Urteil entschieden: „Im Rahmen der Beratung war ein Hinweis auf die Möglichkeit der nahezu beliebigen Laufzeitverlängerung geboten.“ Es hat daraufhin die vermittelnde Bank zum Schadenersatz und zur Freistellung von möglichen Haftungsansprüchen verurteilt.

Der fehlerhafte Prospekt betrifft somit unabhängig von einer individuellen Falschberatung alle Mitanleger des Fonds. 

Achtung, Verjährung droht!

Beachten Sie bitte genau den Tag, an dem Sie dem Fonds beigetreten sind. Taggenau 10 Jahre nach diesem Zeitpunkt tritt die absolute Verjährung Ihrer Ansprüche ein. Daneben kann zum Jahresende auch die kenntnisabhängige Verjährung ablaufen, weshalb unabhängig vom Zeichnungsdatum in jedem Fall zu einem Tätigwerden vor dem 31.12.2017 geraten werden muss.

Gern informieren wir Sie unverbindlich und kostenlos über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kümmern wir uns für Sie gern vorab um die Deckungszusage. Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung können im Rahmen der Anlegergemeinschaft immer noch von stark reduzierten Konditionen profitieren, über die wir Sie ebenfalls gern informieren.

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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