Alpha Patentfonds 2 musste in die Verlängerung - gibt es Alternativen für Anleger?

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Nicht jede „Idee“ lässt sich planmäßig wirtschaftlich verwerten. Die geschlossene Beteiligung Alpha Patentfonds 2 hat ihren Anlegern in den vergangenen Jahren demonstriert, dass sich wirtschaftlicher Erfolg nicht planen lässt. Als Resultat der sich peu à peu eintrübenden Prognosen wurde sogar die Laufzeit des Fonds verlängert. So soll der Fonds nun im Jahr 2017 beendet werden, statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2012.

Diese Entwicklung zeigte deutlich, dass ein geschlossener Fonds ein unternehmerische Beteiligung ist und nicht „nur“ eine Kapitalanlage. Wenn sich Anleger des Alpha Patentfonds 2 mit der aktuellen Situation nicht anfreunden können und nicht weiter abwarten wollen, kann sich für sie die Frage stellen, ob sie etwas unternehmen können. Es gibt die Möglichkeit, selbst tätig zu werden und die Rechte zu nutzen, die einem Anleger vertraglich zustehen.

Doch diesen Weg möchte ggf. nicht jeder Anleger einschlagen. Insbesondere dann, wenn er oder sie nach einer Anlageberatung davon ausging, dass eine reine Kapitalanlage gezeichnet wurde. Wenn Anleger mittlerweile Zweifel hegen, ob sie überhaupt die „richtige“ Kapitalanlage haben, dann kann sich für sie die Frage stellen, ob sie damals ordnungsgemäß beraten wurden. Denn eine geschlossene Beteiligung wie der Alpha Patentfonds 2 erfordert – wegen des unternehmerischen Charakters – Risikobereitschaft seitens der Anleger. Dies sollte sich auch in den Empfehlungen des Beraters widergespiegelt haben, wenn sie Anlegern den Fonds vorstellten.

Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung beginnt damit, dass sich die vorgeschlagene Kapitalanlage an den Wünschen und Vorgaben des Anlegers orientieren muss. Neben der Aufklärung über dieses grundlegende Risiko mussten die Berater auch weitere Aufklärungspflichten (z. B. über spezifische Risiken einer Kapitalanlage) beachten. Wies die Anlageberatung vor dem Beitritt zur Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG Defizite auf, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.

Wenn Anleger des Alpha Patentfonds 2 hinsichtlich ihrer rechtlichen Optionen und Ansprüche Bescheid wissen möchten, dann können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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