Alpha Patentfonds Liquidation (Teilgenussrecht) – Auflösung der Gesellschaft

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Die Alpha Patentfonds werden liquidiert.

Mit Schreiben vom 12.06.2018 teilt die Fondsgeschäftsführung der Alpha Patentfonds mit, dass die Liquidation der Fonds nun vollzogen wird. Damit ist jede Hoffnung, aus der Beteiligung noch einen substanziellen Rückfluss zu erhalten, begraben.

Die Gesellschafter werden nun aufgefordert, eine Vereinbarung mit der RB Treuhand zu unterzeichnen, womit den Gesellschaftern nur noch ein Anspruch aus dem Genussrecht zustehen soll, welches z. B. beim Alpha Patenfonds 2 noch mit 1.101.000 EUR bewertet wird. Ursprünglich wurde das Genussrecht mit über 48 Mio. EUR bewertet, sodass die Anleger nur noch mit einem Rückfluss von 2,2 % ihrer ursprünglichen Anlage rechnen dürfen. Unter Berücksichtigung der erhaltenen Ausschüttungen von in der Regel 7 % und einem gezahlten Agio von 5 % verbleibt somit endgültig ein Verlust von 95,8 %.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann weist darauf hin, dass die angebotene Vereinbarung mit RB Treuhand nicht ohne vorherige fachanwaltliche Beratung unterzeichnet werden sollte, wenn der Beitritt zum Fonds (Datum des Zeichnungsscheins) nach dem 18.06.2008 erfolgte. Denn in diesem Fall sind die Ansprüche gegen die Vermittler und Berater noch nicht verjährt. Diese könnten aber möglicherweise mit der Unterzeichnung der Vereinbarung hinfällig werden.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann ist seit Jahren mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Zeichnung von Alpha Patentfonds beauftragt und daher in der Lage, im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Rückfragen zu dem gemachten Angebot zur Übertragung des Genussrechtes zu machen und den entstandenen Verlust zu reduzieren.

bender & pfitzmann partg mbb


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