Als Zeitarbeiter gekündigt? Auch Leiharbeiter können Abfindung durchsetzen

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Läuft es in einem Betrieb nicht gut, müssen Leiharbeiter in der Regel zuerst gehen. Doch selbst wenn ein Auftrag der verleihenden Zeitarbeitsfirma wegbricht, ist das noch kein Grund, dem Leiharbeiter zu kündigen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist in diesen Fällen oft unwirksam. Mit einer Kündigungsschutzklage können Zeitarbeiter ihren Arbeitsplatz sichern oder aber eine Abfindung aushandeln.

Leiharbeiter haben bei Kündigungen die gleichen Rechte wie fest angestellte Mitarbeiter auch. Zwar sind sie nicht in dem ausleihenden Betrieb angestellt, für dass sie temporär arbeiten – aber ihre Arbeitnehmerrechte laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) können sie gegenüber der Zeitarbeitsfirma geltend machen, bei der sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Auch Leiharbeiter sind fest angestellt – meist sogar unbefristet –, nur eben bei der Zeitarbeitsfirma.

Statt Kündigung: Leiharbeiter müssen andere Jobs angeboten bekommen

Baut ein Unternehmen Beschäftigte ab und müssen im Zuge dessen auch die Leiharbeiter gehen, muss ihnen die Zeitarbeitsfirma einen anderen Job geben. Bei Wegfall eines Auftrags kann die Zeitarbeitsfirma ihren Angestellten nicht betriebsbedingt kündigen. Denn: Das Geschäftsmodell von Zeitarbeitsfirmen ist die Vermittlung ihrer angestellten Fachkräfte an andere Betriebe. Da die Leiharbeiter bei unterschiedlichen Unternehmen eingesetzt werden können, ist davon auszugehen, dass sie nach Ende eines Auftrags an einen anderen Betrieb vermittelt werden können.

Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie hatten und haben Arbeitsrechtler häufig mit derartigen Fällen zu tun. Wenn sich weniger Unternehmen Leiharbeiter leisten können oder wollen und ihre Personalkosten reduzieren, versuchen die Zeitarbeitsfirmen den Rückgang der Aufträge durch Entlassungen auszugleichen. Eine betriebsbedingte Kündigung muss aber strenge Bedingungen erfüllen, um rechtmäßig zu sein. Oft liegen keine betrieblichen Gründe vor, die eine Kündigung tatsächlich rechtfertigen.

Zeitarbeiter: Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung möglich

Hat ein Leiharbeiter dennoch eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, kann er oft gegen diese vorgehen. Zuerst sollte er sie von einem Arbeitsrechtsanwalt auf ihre Korrektheit und Gültigkeit hin prüfen lassen. Dann kann er gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen, um seinen Arbeitsplatz zurückzubekommen – aber nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.

Ist das Verhältnis zum Arbeitgeber durch die Kündigung und die Klage massiv beschädigt und eine weitere Zusammenarbeit undenkbar, kann der Leiharbeiter eine Abfindung aushandeln. Es besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, aber oft sind Arbeitgeber bereit, diese Zahlung zu leisten, um den Rechtsstreit zügig zu beenden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dann helfen, eine angemessene Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes für den Zeitarbeiter auszuhandeln.

Die Arbeitsrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN vertreten Leiharbeiter und weitere Angestellte bundesweit bei Kündigungen. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir unverbindlich, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist, und erklären Ihnen Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gern!

Foto(s): @pixabay/stux

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