Alt-Verträge mit der ING DiBa jetzt ablösen und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen!

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Höchstrichterliche Rechtsprechung macht Ausstieg nach Jahren möglich

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind tausende Widerrufsbelehrungen zu nach dem 1. November 2002 geschlossenen Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft. Damit haben tausende Darlehensnehmer die Rechtsansicht des höchsten deutschen Gerichts auf ihrer Seite. Und das kann sich auszahlen.

Denn beginnt eine Widerrufsfrist aufgrund Fehlerhaftigkeit des sie enthaltenden Belehrungspapiers niemals zu laufen, lässt sich der Vertrag noch nach Jahren widerrufen. Ohne Zahlung der für den außerplanmäßigen Ausstieg im Normalfall vorgesehenen Vorfälligkeitsentschädigung – diese fällt nur im Kündigungsfall an. Da die europäische Geldpolitik ein aktuell rekordverdächtig niedriges Zinsniveau ermöglicht, bietet sich Verbrauchern die Chance, neue Verträge zu deutlich attraktiveren Konditionen zu schließen.

Zusätzlich hat ein neuer Beschluss des Bundesgerichtshofs aktuell Klarheit zur Rückabwicklung widerrufener Verträge gebracht. Neue Berechnungsgrundlagen für die zu zahlenden Restzinsen machen den Widerruf für Darlehensnehmer noch attraktiver.

Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts möglicherweise schon Mitte 2016

Für Kreditinstitute weitet sich die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH indes zum finanziellen Fiasko aus. Als Reaktion haben Banken offenbar erfolgreiche Lobbyarbeit geleistet: Ein Gesetzesentwurf des Bundesrates könnte bei seiner Umsetzung das bisher „ewige“ Widerrufsrecht drastisch verkürzen. Verträge aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010 wären nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar. Eine Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes ist nicht unwahrscheinlich. Da ein Widerruf erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten interessierte Darlehensnehmer eine zeitnahe Prüfung ihrer Unterlagen veranlassen.

Immobiliendarlehensverträge der ING DiBa aus 2008/2009 könnten widerrufbar sein

In Widerrufsbelehrungen der ING DiBa aus dem Zeitraum November 2008 bis Januar 2009 sind mögliche Fehler entdeckt worden, die im Einzelfall zur Unwirksamkeit der Belehrungen und damit zur Widerrufbarkeit der Verträge führen können.

ING DiBa informiert nicht klar über Beginn der Widerrufsfrist – Eingang der Vertragserklärung ist für Kunden nicht zu ermitteln

In den Formularen heißt es u. a. zum Fristbeginn: „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG.“ Der Darlehensnehmer wird nicht ermitteln können, wann Eingang des Vertrags beim Kreditinstitut ist. Die Formulierung ist damit kaum geeignet, den Darlehensnehmer eindeutig über den Fristbeginn zu informieren.

Dieselbe Formulierung ist auch in Verträgen der ING DiBa aus Juli 2007 und Februar 2009 enthalten.

Keine genauen Angaben zu Informationspflichten

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Frist nicht beginne, bevor die Bank ihre „Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-lnfoV“ erfüllt habe. Welche Angaben aber konkret gegenüber dem Kunden gemacht werden müssen, führt die ING DiBa hier nicht aus. Der Darlehensnehmer wäre damit im Zweifel gehalten, die gesetzlichen Bestimmungen zu Rate zu ziehen. Von einem rechtsunkundigen Verbraucher kann und darf das aber nicht erwartet werden. Die Pflicht zur eindeutigen und unmissverständlichen Information obliegt allein der Bank.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten

Die Möglichkeit, ein unattraktives Immobiliendarlehen aufgrund Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen nach Jahren widerrufen zu können, kann für Darlehensnehmer ein finanzieller Glücksgriff sein. Jedem Widerruf muss jedoch eine umfassende Vorbereitung vorangehen. Eine eingehende Prüfung der jeweiligen Unterlagen durch Experten ist unerlässlich. Darlehensnehmer die eigenmächtig vorgehen und eine Widerrufserklärung nicht sinnvoll gestalten, laufen Gefahr, sich ihrer Rechte zu beschneiden.

Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Wir sind zuversichtlich, mit Ihnen einen Weg aus Ihrem unattraktiven Alt-Vertrag zu finden!

Nähere Informationen, insbesondere zur kostenlosen Vorprüfung, finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


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