Altersvorsorge in Gefahr:Was Unternehmer bei Kapitalanlagen beachten sollten
- 5 Minuten Lesezeit
Wann kann meine Altersvorsorge in Gefahr sein?
Heutzutage sind gerade mittelständische Unternehmer dazu angehalten, selbst für die Altersvorsorge zu investieren. Der Beitrag stellt dar, auf welche Punkte hierbei besonders geachtet werden muss.
Die meisten Unternehmer legen ihr Geld in Kapitalanlagen an, die von Bankmitarbeitern oder Anlageberatern empfohlen werden. Nur noch selten liegt das Geld ausschließlich auf einem sicheren Sparbuch oder als Festgeld bei der Bank. Häufig werden sog. geschlossene oder offene Fonds bzw. Wertpapiere empfohlen. Kaum ein Anleger weiß allerdings, dass die genannten Kapitalanlagen erhebliche Risiken beinhalten. Dann kann das gesamte Geld verloren gehen (sog. Totalverlustrisiko) und im Ernstfall sogar eine Nachzahlung durch den Anleger eingefordert werden (sog. Nachschussrisiko).
Gerade wenn die Kapitalanlage dann als Altersvorsorge gedacht war, sind diese Risiken besonders bedeutsam. Deshalb zeigt der Autor nachfolgend die 10 wichtigsten Ratschläge, wie man sein für die Altersvorsorge gedachtes Geld am besten schützen kann.
Auswahlkriterien der richtigen Kapitalanlage
Die oben genannten Kapitalanlagen sind in der Regel nicht für eine Altersvorsorge gedacht. Bei geschlossenen Fonds im Immobilien-, Medien- oder Schiffsbereich ist der Anleger regelmäßig als Gesellschafter einem Haftungsrisiko ausgesetzt. Bei offenen Immobilienfonds kann es sein, dass eine Veräußerung der Anteile über mehrere Monate ausgeschlossen wird, sodass ein Liquiditätsrisiko besteht. Wertpapiere, also beispielsweise Aktien, Aktienfonds und Zertifikate können ihrem Kurs nach auf Null fallen und wertlos werden.
Soll Geld als Altersvorsorge angelegt werden, so ist dem Berater die Frage zu stellen, wie hoch eine Bank die Kapitalanlage beleihen würde. Je höher die Beleihbarkeit ist, desto werthaltiger wird die Kapitalanlage eingestuft. Ein zweites Kriterium ist die sog. Volatilität. Damit ist gemeint, dass eine Kapitalanlage schnell verkauft werden kann. Geschlossene Fonds lassen sich beispielsweise kaum veräußern, sodass gerade bei älteren Kapitalanlegern das Risiko besteht, dass in Notfällen kein Geld verfügbar gemacht werden kann. Außerdem ist auf die Transparenz der Kapitalanlage zu achten. In den meisten Fällen wird dem Anleger die Kapitalanlage gar nicht richtig bzw. ausreichend erklärt.
Der Schritt zur richtigen Kapitalanlage: das Vieraugengespräch
Häufig erfolgt die Beratung durch den Bankmitarbeiter oder Anlageberater in einem Vieraugengespräch. Wenn der Anleger dann im Nachhinein vor Gericht darstellen muss, dass die Beratung falsch war, kann er das nicht ausreichend beweisen. Deshalb sollte man im Beratungsgespräch immer eine weitere Person als Zeugen mitnehmen. Dieser muss nach der Beratung ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und unterschreiben. Denn häufig vergehen mehrere Jahre bevor sich die Fehler der Kapitalanlage herausstellen. In dieser Situation ist man dann auf die schriftliche Aussage angewiesen.
Die Prüfung der Kapitalanlage durch Spezialisten
Bankmitarbeiter und Anlageberater empfehlen oft Produkte, für die besonders hohe Provisionen gezahlt werden, sodass die Beratung nicht immer objektiv ist. Deshalb sollte man sich den Anlagevorschlag immer schriftlich geben und dann vor der Anlageentscheidung durch mindestens zwei externe Spezialisten prüfen lassen. So kann sichergestellt werden, dass in eine gute Kapitalanlage investiert wird.
Vermeiden Sie Zeitdruck
Damit zusammenhängend ist auch die Situation, dass der Kapitalanleger häufig zeitlich unter Druck gesetzt wird. Es wird dann gesagt, dass nur noch innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Entscheidung möglich ist oder die Kapitalanlagen der Anzahl nach beschränkt sind. Wenn diese Argumente genannt werden, sollte man immer von der Produktempfehlung Abstand nehmen.
Eine ordnungsgemäße Beratung erfolgt immer in zwei Schritten: also einem Erstgespräch, dann der Auswertung der Anlagewünsche und dann einer Produktempfehlung in einem zweiten Gespräch. Nach diesem zweiten Gespräch sollten dann noch etwa zwei Wochen für eine Nachprüfung des Produkts durch externe Spezialisten verstreichen, bevor die Anlageentscheidung getroffen wird. Lassen Sie sich nicht im Beratungsgespräch zur Unterschrift drängen.
Die Qualifikation des Beraters zählt
Allein die Tatsache, dass Ihr Gesprächspartner Bankmitarbeiter oder Anlageberater ist, bedeutet nicht, dass er ausreichende Produktkenntnisse hat. Es ist zu empfehlen, dass man sich erkundigt, welche Zusatzausbildungen bzw. Fortbildungen der Berater absolviert und ob er bezüglich des konkreten Produkts bzw. der Anlageart besondere Kenntnisse hat. Ein fairer Berater wird Sie darauf hinweisen, dass er sich beispielsweise bei geschlossenen Fonds, nicht aber bei Wertpapieren auskennt.
Regelmäßige Kontrolle der Kapitalanlage
Unabhängig von der Art des erworbenen Produkts sollten Sie in jedem Fall durch einen externen Spezialisten regelmäßig die Kapitalanlage prüfen lassen. Bei geschlossenen und offenen Fonds bedeutet dies, dass insbesondere die Geschäftsberichte, die Protokolle der Gesellschafterversammlungen und die Jahresabschlüsse durchgesehen werden müssen. Bei Wertpapiere sind die Depot- bzw. Kontoauszüge zu bewerten. Für den einzelnen Anleger ist das häufig zu kompliziert, zumal die Verantwortlichen der Kapitalanlage in vielen Fällen versuchen, auftretende Risiken zu verharmlosen oder zu verschleiern. Manchmal merken Anleger erst viel zu spät, dass das investierte Geld schon verloren ist.
Risikoklassen contra Altersvorsorge
In vielen Fällen versuchen Bankmitarbeiter und Anlageberater den Anleger dazu zu bringen, schriftlich eine bestimmte Risikoklasse zu bestätigen oder mittels Unterschrift darzustellen, man hätte ausreichende Risikokenntnisse. Das hat dann bei der späteren Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen den Nachteil, dass Ihnen dies entgegengehalten werden kann. Wenn Sie also in eine sichere Altersvorsorge anlegen möchten, dann lassen Sie sich durch den Berater schriftlich bestätigen, dass das empfohlene Produkt kein Risiko beinhaltet bzw. Sie selbst in keine Risikokapitalanlage investieren möchten.
Sonderfall Wertpapierdepot
Das Wertpapierdepot ist eine Kapitalanlage, in die viele Unternehmer investiert haben. Denn Berater suggerieren, dass durch das Investieren in zahlreiche Wertpapiere das Risiko sinkt. Tatsächlich sind Risiken in Wertpapierdepots aber sehr hoch, weil es kaum einem Bankmitarbeiter oder Anlageberater gelingt, die Risiken der zahlreichen Wertpapiere zu kontrollieren. Außerdem hat der Anleger damit zu rechnen, dass der Berater versuchen wird, häufig das Depot umzuschichten, um höhere Verwaltungsgebühren zu produzieren. Dadurch wird die Altersvorsorge zusätzlich geschmälert.
Das Totalverlustrisiko als Gefahr für die Altersvorsorge
Es gibt ganz unterschiedliche Anlageziele: Unternehmer möchten Rendite erwirtschaften oder Steuervorteile generieren. In solchen Fällen muss auch mit Verlusten gerechnet werden. Wenn Sie aber Geld für eine Altersvorsorge anlegen möchten, dann sollten sie ein sicheres Produkt auswählen. Dies können Sie dadurch erreichen, indem Sie sich durch den Berater schriftlich bestätigen lassen, dass kein Totalverlustrisiko besteht. Wenn der Berater dies nicht unterzeichnet, dann ist die Kapitalanlage für die Altersvorsorge schlecht geeignet.
Die Laufzeit der Kapitalanlage
Berater wählen für Anleger auch Kapitalanlagen aus, die eine längere Laufzeit haben. Manchmal können diese Produkte dann überhaupt nicht frühzeitig aufgelöst werden oder es entstehen jedenfalls Vermögenseinbußen. Solche Kapitalanlagen sind dann aber für die Altersvorsorge nicht geeignet, da bei älteren Unternehmern vor allem auf eine kurzfristige Verfügbarkeit geachtet werden muss. Bei Krankheit oder im Todesfall (Stichwort Erbschaftssteuer) muss das Geld schnell ausgezahlt werden können.
Artikel teilen: